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AfD nominiert Ausschussvorsitzende – politischer Widerstand bleibt bestehen

Die AfD hat ihre Kandidaten für sechs Bundestagsausschüsse nominiert. Doch auch diesmal ist ein Scheitern wahrscheinlich, da alle anderen Fraktionen die AfD ablehnen. Die Debatte um demokratische Teilhabe und Verfassungstreue eskaliert erneut.

Am Dienstag präsentierte die AfD-Fraktion im Bundestag ihre Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorsitz in sechs Ausschüssen – darunter Haushalt, Inneres und Finanzen. Fraktionsvorsitzende Alice Weidel forderte die anderen Parteien auf, die pauschale Ablehnung von AfD-Bewerbern zu beenden. Sie verwies auf das Wahlergebnis von über zehn Millionen Stimmen für ihre Partei und bezeichnete eine dauerhafte Ausgrenzung als undemokratisch.

Doch der Aufruf wird voraussichtlich ungehört verhallen. SPD, Union, Grüne und Linke haben bereits im Vorfeld klargemacht, dass sie den AfD-Kandidaten ihre Zustimmung verweigern. Der Grund: Zweifel an der Verfassungstreue der AfD – ein Vorwurf, der durch die Hochstufung der Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ zusätzliche Brisanz erhalten hat.

Formell hat die AfD durch das mathematisch geregelte Zugriffsrecht im Bundestag Anspruch auf sechs von 24 Ausschussvorsitzen. Doch der Vorsitz muss von den Ausschussmitgliedern gewählt werden – und ohne Unterstützung anderer Fraktionen droht ein erneutes Scheitern. Bereits in der letzten Legislaturperiode konnte keiner der AfD-Kandidaten einen Vorsitz erringen.

In der Konsequenz würden in den betroffenen Ausschüssen zunächst die dienstältesten Abgeordneten die konstituierende Sitzung leiten. Später übernähmen dann die stellvertretenden Vorsitzenden de facto die Leitung – allerdings ohne den formellen Status eines Vorsitzes, der der AfD zustehen würde.

Auch juristisch blieb die AfD bislang erfolglos. Ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, mit der sie Gleichbehandlung als Fraktion einforderte, wurde abgewiesen.

Während die AfD sich benachteiligt sieht, halten die anderen Fraktionen an ihrer Haltung fest. Für sie steht der Schutz demokratischer Institutionen über dem formalistischen Anspruch einer Partei, die nach Einschätzung des Verfassungsschutzes demokratiegefährdende Tendenzen aufweist.

Am Mittwoch sollen die Ausschüsse zusammentreten und ihre Vorsitzenden wählen. Die erwartete Abstimmung wird somit nicht nur ein politischer Vorgang, sondern ein Symbolkonflikt über die Grenzen demokratischer Toleranz im Bundestag.

Analyse:
Die wiederholte Ablehnung der AfD-Kandidaten für Ausschussvorsitze zeigt das Spannungsfeld zwischen parlamentarischer Repräsentation und politischer Verantwortung im Umgang mit extremistischen Tendenzen. Die AfD argumentiert mit demokratischer Legitimation durch Wählerstimmen. Die Gegenseite verweist auf inhaltliche Unvereinbarkeit mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Die Entscheidung liegt nicht nur auf rechtlicher Ebene – die formellen Ansprüche der AfD sind unstrittig –, sondern auf der politischen und moralischen Bewertung der Partei. Das Verfassungsschutzurteil hat hier eine klare Zäsur markiert: Es liefert den etablierten Parteien eine rechtlich gestützte Argumentationsbasis, der AfD den Zugang zu Schlüsselpositionen im Bundestag weiterhin zu verweigern.

Gleichzeitig bleibt die Debatte gefährlich polarisierend. Während die AfD sich als Opfer einer "Systemausgrenzung" inszeniert, sehen Kritiker eine gefährliche Verharmlosung rechtsextremer Ideologie, wenn die Partei Zugang zu zentralen parlamentarischen Funktionen erhielte. Das Dilemma: Die Institutionen müssen zwischen demokratischer Offenheit und wehrhafter Demokratie abwägen – ein Balanceakt, der kaum ohne politische Nebenwirkungen zu bewältigen ist.

OZD



Alle Angaben ohne Gewähr.

Bild: AFP