Die AfD hat nach dem wiederholten Scheitern ihrer Kandidaten bei der Wahl zu Ausschussvorsitzenden im Bundestag scharfe Kritik an den übrigen Fraktionen geäußert. Parteichefin Alice Weidel sprach am Mittwoch von einem "Akt der Diskriminierung" und einer „parteipolitischen Willkür“. Die Partei sieht ihre Rechte als zweitstärkste Kraft im Parlament verletzt.
Tatsächlich steht der AfD laut geltendem Verteilungsschlüssel das Vorschlagsrecht für sechs Ausschussvorsitze zu. Doch die anderen Fraktionen weigerten sich erneut, den von der AfD nominierten Abgeordneten ihre Stimmen zu geben. So scheiterten sowohl Ulrike Schielke-Ziesing im Haushaltsausschuss als auch Stefan Möller im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Weidel sieht darin einen Angriff auf die parlamentarischen Spielregeln und auf demokratische Prinzipien. Aber: Ist das Vorschlagsrecht gleichbedeutend mit einem Anspruch auf Zustimmung? Oder bleibt es das gute Recht der übrigen Abgeordneten, ihre Wahlentscheidung auch politisch zu treffen?
Kritiker werfen der AfD vor, bewusst mit provokanten Kandidaturen zu kalkulieren – und sich dann in der Opferrolle zu inszenieren. Umgekehrt steht die Frage im Raum, wie weit Ausgrenzung im parlamentarischen Raum gehen darf, ohne demokratische Grundprinzipien zu beschädigen.
Ein Ende der Auseinandersetzung ist vorerst nicht in Sicht. Auch in den übrigen Ausschüssen, in denen der AfD das Vorschlagsrecht zusteht, zeichnen sich ähnliche Konflikte ab.
OZD
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