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„Diffamierung der Demokratie“ – AfD wehrt sich juristisch

Die AfD will gegen die Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung klagen – die Parteiführung spricht von politischer Motivation und einem Angriff auf die Demokratie.

Nach der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz kündigt die Parteispitze rechtliche Schritte an. Die Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla bezeichneten die Entscheidung am Freitag als „demokratiegefährdende Diffamierung“ und kündigten juristische Gegenwehr an. Die Maßnahme des Verfassungsschutzes sei „ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie“, erklärten sie in einer gemeinsamen Mitteilung.

Weidel und Chrupalla werfen dem Verfassungsschutz vor, kurz vor dem geplanten Regierungswechsel gezielt Stimmung gegen die AfD zu machen. Der Zeitpunkt der Hochstufung – wenige Tage vor der Vereidigung des neuen Kabinetts – sei ein „erkennbar politisch motivierter Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozess“. Damit knüpft die Parteiführung an die Rhetorik ihres Vize Stephan Brandner an, der bereits zuvor von einem „Kampf der Kartellparteien“ gesprochen hatte.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Entscheidung mit der „menschenwürdeverachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ begründet. Bisher galt die AfD bundesweit als Verdachtsfall. Nach Angaben des Bundesamts haben sich die Hinweise im Laufe der Beobachtung „zur Gewissheit verdichtet“. Mit der neuen Einstufung kann der Inlandsgeheimdienst künftig auch Funktionäre und Mandatsträger umfassender überwachen.

Die AfD erklärte, dass bereits die bisherige Einstufung als Verdachtsfall juristisch angefochten werde. Wie die nun angekündigten Schritte konkret aussehen, ließ die Parteiführung zunächst offen. Beobachter rechnen mit weiteren Eilverfahren und möglicherweise einer Eskalation vor den anstehenden Landtagswahlen in Ostdeutschland.

OZD



OZD-Kommentar

Die Reaktionen zeigen, wie hoch die politischen Spannungen rund um die AfD sind. Die Partei sieht sich in ihrer Existenz bedroht, während der Verfassungsschutz nach langer Beobachtung eine klare radikale Entwicklung erkennt. Die juristische Auseinandersetzung wird sich wohl über Monate hinziehen.



Biographien und Institutionen

Alice Weidel: Co-Vorsitzende der AfD, scharf gegen Verfassungsschutz-Einstufung.

Tino Chrupalla: Co-Vorsitzender der AfD, sieht Hochstufung als politische Maßnahme.

Bundesamt für Verfassungsschutz: Deutsche Sicherheitsbehörde, analysiert politische und extremistische Gruppierungen.


Was ist ein juristisches Vorgehen gegen den Verfassungsschutz?
Parteien oder Einzelpersonen können gegen eine Beobachtung oder Einstufung durch den Verfassungsschutz vor Verwaltungsgerichten klagen. In solchen Verfahren wird geprüft, ob die Behörde hinreichende und verfassungskonforme Gründe für ihre Einschätzung hat. Oft ziehen sich diese Prozesse über Monate – Eilverfahren sind nur in Ausnahmefällen erfolgreich.

Wer sind Alice Weidel und Tino Chrupalla?
Alice Weidel und Tino Chrupalla führen die AfD als gleichberechtigtes Spitzenduo. Weidel ist Fraktionsvorsitzende im Bundestag und steht für den wirtschaftsliberalen Flügel, während Chrupalla, aus Sachsen stammend, dem rechtsnationalen Lager zugeordnet wird. Beide vertreten die Partei nach außen – insbesondere in Krisen wie der jetzigen Einstufung durch den Verfassungsschutz.

Was ist die politische Bedeutung der Einstufung kurz vor einem Regierungswechsel?
Kritiker innerhalb der AfD werfen dem Verfassungsschutz vor, durch den Zeitpunkt der Veröffentlichung gezielt Einfluss auf die politische Stimmung zu nehmen. Tatsächlich gilt die Behörde als unabhängig, ihre Kommunikation erfolgt jedoch stets unter Beobachtung – insbesondere wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck einer politischen Instrumentalisierung entstehen könnte.


Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.