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Keine Vorher-Nachher-Bilder mehr bei Hyaluronspritzen

Schluss mit Vorher-Nachher-Bildern bei Hyaluronbehandlungen: Der Bundesgerichtshof verbietet diese Werbepraxis und warnt vor unterschätzten Risiken.

Schönheitskliniken und Influencerinnen aufgepasst: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem wegweisenden Urteil die Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für Hyaluronbehandlungen an Nase und Kinn verboten. Die Richter in Karlsruhe stuften solche Eingriffe als plastisch-chirurgisch ein – und somit als unzulässig in der öffentlichen Darstellung, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Die Klage hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eingereicht – und nun endgültig Recht bekommen. Eine Firma hatte auf ihrer Website und über Instagram für sogenannte minimalinvasive Behandlungen mit Hyaluron oder dem Enzym Hyaluronidase geworben – mit Fotos, die das Gesicht der Kundinnen vor und nach dem Eingriff zeigten. Bereits im August 2024 hatte das Oberlandesgericht Hamm diese Praxis untersagt, der BGH bestätigte das Urteil.

Im Zentrum der Entscheidung steht das Heilmittelwerbegesetz. Es untersagt Vorher-Nachher-Werbung für Eingriffe, bei denen der Körper ohne medizinische Notwendigkeit operativ verändert wird. Dass es sich beim Unterspritzen von Nase oder Kinn mit Hyaluron um einen solchen Eingriff handelt, bejahte der BGH nun klar.

Die Argumente der beklagten Firma, es handele sich nicht um Operationen im klassischen Sinne, wies das Gericht zurück. Auch wenn keine chirurgischen Instrumente genutzt würden und das Risiko geringer sei als bei echten OPs, bleibe der Eingriff dennoch ein Eingriff – und unterliege damit dem gesetzlichen Werbeverbot.

Der BGH betonte, dass das Verbot potenziell irreführende Schönheitsversprechen eindämmen soll. Besonders in sozialen Medien könnten Vorher-Nachher-Bilder Druck auf junge Menschen ausüben, sich einem Eingriff zu unterziehen, dessen Risiken sie womöglich nicht voll überblicken.

Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben – nicht nur für Schönheitskliniken, sondern auch für Influencer, die solche Eingriffe bewerben.

OZD


OZD-Kommentar:
Dieses Urteil war überfällig. In einer Welt, in der Instagram-Filter und makellose Gesichter als neue Normalität verkauft werden, ist der Richterspruch aus Karlsruhe ein dringend nötiger Dämpfer für eine enthemmte Schönheitsindustrie. Die Botschaft ist klar: Gesundheit ist kein Spielplatz für Marketingexperimente.

Der Boom um Hyaluronbehandlungen hat längst TikTok und Instagram durchdrungen, und Vorher-Nachher-Bilder suggerieren einfache Lösungen für komplexe Selbstbilder. Dabei sind es genau diese Bilder, die Unsicherheit schüren, falsche Hoffnungen wecken – und Eingriffe salonfähig machen, die alles andere als banal sind.

Es geht hier nicht um ein Verbot von Schönheitsbehandlungen. Es geht um Transparenz, Verantwortung und den Schutz der Verbraucher vor ästhetischer Manipulation. Der BGH hat die Linie gezogen – und das war bitter nötig.


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Lesermeinungen:
„Endlich Schluss mit diesen verlogenen Beauty-Versprechen auf Instagram!“ Diana 
„Ich finde es richtig, dass solche Eingriffe nicht mehr verharmlost werden.“ B. N. 
„Die Werbung hat mich früher verunsichert. Gut, dass das jetzt verboten ist.“ Keine 


OZD-Analyse

1. Hintergrund des Urteils
– Streitpunkt: Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für Hyaluronspritzen
– Kläger: Verbraucherzentrale NRW
– Beklagte: Firma mit Online- und Instagram-Auftritt

2. Juristische Einordnung
a) Rechtsgrundlage
– Heilmittelwerbegesetz (§11 HWG): Verbot von Vorher-Nachher-Werbung bei medizinisch nicht notwendigen plastisch-chirurgischen Eingriffen

b) Auslegung durch den BGH
– Auch minimalinvasive Eingriffe gelten als operativ
– Werbung suggeriert Risikolosigkeit und wirkt potenziell manipulativ

3. Relevanz für die Öffentlichkeit
– Junge Zielgruppen besonders anfällig für Einfluss durch Instagram-Werbung
– Vorher-Nachher-Bilder prägen das Schönheitsideal
– Gericht will gesundheitliche Risiken ins Bewusstsein rücken

4. Folgen für die Branche
– Ästhetik-Kliniken und Influencer müssen Werbestrategien anpassen
– Mögliche Abmahnwelle durch Verbraucherschützer
– Signalwirkung für weitere kosmetische Verfahren


Was ist das Heilmittelwerbegesetz (HWG)?
Das Heilmittelwerbegesetz ist ein deutsches Gesetz, das die Werbung für Arzneimittel, medizinische Verfahren und kosmetische Behandlungen regelt. Ziel ist der Schutz der Verbraucher vor irreführender oder manipulativer Werbung, insbesondere bei Gesundheitsprodukten und medizinischen Eingriffen. Werbung für medizinisch nicht notwendige plastisch-chirurgische Eingriffe darf keine Vorher-Nachher-Bilder zeigen, um unrealistische Erwartungen zu verhindern und gesundheitliche Risiken nicht zu verharmlosen.


Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.


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