Das Oberlandesgericht Köln hat klargestellt: Das Bedienen einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Fahrt ist verboten. Ein 46-jähriger Autofahrer, der 2024 auf der Autobahn die Dampfstärke seines Geräts einstellen wollte, muss 150 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.
Die Richter stuften E-Zigaretten mit Display rechtlich als „Berührungsbildschirm“ ein. Da sie Informationen bereitstellen und über ein Touchfeld gesteuert werden, fallen sie nach Ansicht des Gerichts unter das Verbot elektronischer Geräte am Steuer. „Das Ablenkungspotenzial ist erheblich“, hieß es in der Begründung.
Zuvor hatte bereits das Amtsgericht Siegburg eine Geldbuße verhängt. Der Autofahrer legte Rechtsbeschwerde ein – ohne Erfolg. Das Urteil ist nun rechtskräftig und dürfte künftig auch für andere Fälle bindend sein.
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OZD-KommentarDas Urteil zeigt einmal mehr: Technik im Auto ist Segen und Fluch zugleich. Während Hersteller Displays in jedes Gerät einbauen, wachsen die Risiken für Fahrer und Verkehr. Dass ein E-Zigaretten-Display rechtlich wie ein Handy gewertet wird, ist nur konsequent – auch wenn es auf den ersten Blick absurd wirkt. Es bleibt die Frage: Wie viele kleine Bildschirme wollen wir uns im Straßenverkehr noch leisten, bevor die Sicherheit endgültig auf der Strecke bleibt?
OZD-Analyse1. Der Fall
Autofahrer tippt auf E-Zigaretten-Display, um Dampfstärke zu ändern
Amtsgericht Siegburg verhängt 150 € Bußgeld + 1 Punkt
Oberlandesgericht bestätigt: Urteil rechtskräftig
2. Rechtliche Einordnung
E-Zigarette mit Touchdisplay = elektronisches Gerät
Nutzung am Steuer verboten, da Ablenkungspotenzial hoch
Gilt analog zur Bedienung von Smartphones und Tablets
3. Folgen für Autofahrer
Bußgeld: mindestens 150 €
Eintrag in Flensburg: 1 Punkt
Präzedenzwirkung: Urteil gilt als klare Linie für ähnliche Fälle
Mini-Infobox
Gericht: Oberlandesgericht Köln
Entscheidung: rechtskräftig
Strafe: 150 € + 1 Punkt in Flensburg
Verbot: Bedienen von E-Zigaretten-Displays am Steuer
Jahr des Vorfalls: 2024
Was ist das Oberlandesgericht Köln?
Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) ist eines von drei
Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen. Es entscheidet unter anderem
über Berufungen und Rechtsbeschwerden und hat damit richtungsweisende
Bedeutung für die Rechtsprechung im Land.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.