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Das Tippen auf E-Zigaretten-Display am Steuer ist verboten

Wer am Steuer auf dem Touchdisplay seiner E-Zigarette tippt, riskiert Bußgeld und Punkt. Ein Urteil aus Köln schafft Klarheit.

Das Oberlandesgericht Köln hat klargestellt: Das Bedienen einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Fahrt ist verboten. Ein 46-jähriger Autofahrer, der 2024 auf der Autobahn die Dampfstärke seines Geräts einstellen wollte, muss 150 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.

Die Richter stuften E-Zigaretten mit Display rechtlich als „Berührungsbildschirm“ ein. Da sie Informationen bereitstellen und über ein Touchfeld gesteuert werden, fallen sie nach Ansicht des Gerichts unter das Verbot elektronischer Geräte am Steuer. „Das Ablenkungspotenzial ist erheblich“, hieß es in der Begründung.

Zuvor hatte bereits das Amtsgericht Siegburg eine Geldbuße verhängt. Der Autofahrer legte Rechtsbeschwerde ein – ohne Erfolg. Das Urteil ist nun rechtskräftig und dürfte künftig auch für andere Fälle bindend sein.

OZD / ©AFP

OZD-Kommentar

Das Urteil zeigt einmal mehr: Technik im Auto ist Segen und Fluch zugleich. Während Hersteller Displays in jedes Gerät einbauen, wachsen die Risiken für Fahrer und Verkehr. Dass ein E-Zigaretten-Display rechtlich wie ein Handy gewertet wird, ist nur konsequent – auch wenn es auf den ersten Blick absurd wirkt. Es bleibt die Frage: Wie viele kleine Bildschirme wollen wir uns im Straßenverkehr noch leisten, bevor die Sicherheit endgültig auf der Strecke bleibt?

OZD-Analyse

1. Der Fall

Autofahrer tippt auf E-Zigaretten-Display, um Dampfstärke zu ändern

Amtsgericht Siegburg verhängt 150 € Bußgeld + 1 Punkt

Oberlandesgericht bestätigt: Urteil rechtskräftig

2. Rechtliche Einordnung

E-Zigarette mit Touchdisplay = elektronisches Gerät

Nutzung am Steuer verboten, da Ablenkungspotenzial hoch

Gilt analog zur Bedienung von Smartphones und Tablets

3. Folgen für Autofahrer

Bußgeld: mindestens 150 €

Eintrag in Flensburg: 1 Punkt

Präzedenzwirkung: Urteil gilt als klare Linie für ähnliche Fälle

Mini-Infobox

Gericht: Oberlandesgericht Köln

Entscheidung: rechtskräftig

Strafe: 150 € + 1 Punkt in Flensburg

Verbot: Bedienen von E-Zigaretten-Displays am Steuer

Jahr des Vorfalls: 2024

Was ist das Oberlandesgericht Köln?
Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) ist eines von drei Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen. Es entscheidet unter anderem über Berufungen und Rechtsbeschwerden und hat damit richtungsweisende Bedeutung für die Rechtsprechung im Land.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.