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Kein genereller Anspruch auf Asyl für Syrer

Ein Verwaltungsgericht in Köln hat entschieden: Syrer erhalten in Deutschland nicht automatisch Asyl. Im konkreten Fall sah das Gericht keine Gefahr für den Kläger in seiner Heimatregion.

Syrische Staatsbürger haben in Deutschland nicht grundsätzlich einen Anspruch auf Asyl. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln im Fall eines Mannes aus der Provinz Hassaka, dessen Antrag das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgelehnt hatte. Ihm drohe dort weder politische Verfolgung noch unmittelbare Gefahr durch Kampfhandlungen, teilte das Gericht am Mittwoch mit (Az. 27 K 4231/25.A).

Der Kläger stammt aus dem kurdisch verwalteten Nordosten Syriens, wo die islamistische Übergangsregierung nach Angaben des Auswärtigen Amts weitgehende Autonomierechte eingeräumt hat. Nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad im Dezember habe sich die Lage für Rückkehrer deutlich verändert, begründete das Gericht.

In Teilen des Landes kommt es weiterhin zu Gewalt. So wurden im Juli in der Provinz Suwaida Kämpfe zwischen Drusen und sunnitischen Beduinen gemeldet, in die auch Regierungstruppen eingriffen. In Hassaka, wo die Familie des Klägers lebt, sei die Lage jedoch stabil genug, urteilten die Richter. Er könne dort bei seinen Angehörigen wohnen und seinen Lebensunterhalt mit Rückkehrhilfen sowie einem künftig möglichen Erwerbseinkommen bestreiten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann gegen die Entscheidung Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten Ende 2024 rund 713.000 Schutzsuchende aus Syrien in Deutschland.

OZD




OZD-Kommentar
Dieses Urteil ist ein Signal – und zwar ein brisantes. Nach Jahren, in denen Syrer fast automatisch Asyl erhielten, deutet die Entscheidung auf eine Zeitenwende hin. Das Gericht erklärt den Assad-Staat für entmachtet und verweist auf regionale Autonomien – doch die Realität in Syrien bleibt brüchig. Wer behauptet, die Lage sei sicher, ignoriert nach wie vor bürgerkriegsähnliche Zustände in vielen Regionen. Gleichzeitig ist klar: Deutschland sucht nach Wegen, die Zahl der Schutzsuchenden zu begrenzen. Dieses Urteil könnte Vorbild für weitere Verfahren sein – und die politische Debatte um Abschiebungen nach Syrien neu entfachen.



OZD-Analyse

Bedeutung des Urteils
– Syrer erhalten keinen pauschalen Asylschutz mehr
– Gerichte prüfen zunehmend regionale Sicherheitslagen
– Politischer Druck auf die Asylpolitik wächst

Fall des Klägers
– Herkunft aus Hassaka, wo relative Stabilität herrscht
– Familie lebt weiterhin dort, Wohnmöglichkeit gegeben
– Gericht verweist auf Rückkehrhilfen und steigende Löhne

Politische Konsequenzen
– + Signal: Einschränkung des Automatismus für syrische Asylanträge
– – Risiko: Uneinheitliche Beurteilungen je nach Herkunftsregion
– – Gefahr: Rückkehrer geraten in unberechenbare Konflikte



Mini-Infobox: Syrer in Deutschland

Schutzsuchende aus Syrien (Ende 2024): ca. 713.000

Kläger im Fall Köln: Herkunft aus Provinz Hassaka

Urteil: Kein genereller Asylanspruch

Berufung möglich beim OVG Münster



Was ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)?
Das Bamf ist die zentrale Asyl- und Migrationsbehörde Deutschlands mit Sitz in Nürnberg. Es prüft Asylanträge, koordiniert Integrationsprogramme und verwaltet Rückkehrhilfen. Gegründet wurde es 1953 als Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.