Innenminister Michael Ebling (SPD) stellte eine überarbeitete Verwaltungsvorschrift vor, die Extremisten konsequent von einer Karriere im öffentlichen Dienst ausschließt.
Kern der Neuregelung ist eine verpflichtende Erklärung für alle Bewerberinnen und Bewerber, in der sie versichern müssen, keiner extremistischen Organisation anzugehören – auch nicht in den letzten fünf Jahren. Die AfD steht laut Landesverfassungsschutz auf einer solchen Liste verfassungsfeindlicher Gruppen.
Wer diese Erklärung verweigert oder Zweifel an seiner Verfassungstreue nicht ausräumen kann, wird nicht eingestellt oder verbeamtet. Für bereits Beschäftigte im öffentlichen Dienst kann eine solche Mitgliedschaft disziplinarrechtliche Konsequenzen haben – bis hin zur Entlassung.
Die Maßnahme dient laut Ebling dem Schutz des demokratischen Staates: „Verfassungstreue ist keine Meinungssache, sondern Grundvoraussetzung für den Dienst an unserem Gemeinwesen.“ Rheinland-Pfalz setze damit ein klares Zeichen gegen Extremismus und für eine wehrhafte Demokratie.
OZD
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