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Messerangriff in Aschaffenburg: Psychiatrie für Täter gefordert

Nach dem Messerangriff auf Kita-Kinder in Aschaffenburg fordert die Staatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung des 28-jährigen Täters.

Messerangriff auf Kita-Kinder in Aschaffenburg – Psychiatrieunterbringung gefordert

In einem dramatischen Prozess vor dem Landgericht Aschaffenburg fordert die Staatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie. Der 28-jährige Beschuldigte soll im Januar in einem Park in Aschaffenburg eine Gruppe von Kita-Kindern angegriffen und dabei einen zweijährigen Jungen sowie einen 41-jährigen Mann tödlich erstochen haben – drei weitere Menschen wurden verletzt.
Der Oberstaatsanwalt machte deutlich: Es handelte sich nicht um eine gezielte Tat, sondern um eine Tat, die „aus Krankheit“ entstand. Der Angeklagte leide an paranoider Schizophrenie und sei schuldunfähig – zugleich aber weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit mit einer ungünstigen Prognose.

Diese Tat bringt nicht nur individuelles Leid über die Opfer-Familien, sondern erschüttert eine ganze Stadt unmittelbar. Weil die Opfer wahllos ausgewählt waren, könnte jeder von uns an diesem Tag in einem Park sein und betroffen werden. Die Forderung nach psychiatrischer Unterbringung steht im Zentrum, weil eine klassische Straf- bzw. Bewährungsmaßnahme angesichts der Diagnose und Gefährlichkeit nicht als ausreichend angesehen wird.

Zugleich wirft der Fall Fragen auf: Wie konnten frühere Vorfälle – etwa die Messerbedrohung in einer Flüchtlingsunterkunft im August 2024 – nicht wirksamer verhindert werden? Wie geht unsere Gesellschaft mit Menschen um, die psychisch krank sind und zugleich ein Risiko darstellen? Welche Lehren zieht die Politik im Wahlkampf daraus?

Für die Opfer, ihre Familien und alle Betroffenen bleibt die Hoffnung, dass die Justiz und Psychiatrie das Notwendige tun, damit so etwas nicht wieder geschieht – und dass das Geschehene nicht vergessen wird.

Wenn Sie möchten, kann ich eine ausführliche Analyse mit Hintergründen zu Psychiatrieunterbringung, Schuldunfähigkeit und Präventionsfragen erstellen – soll ich das?

OZD


Alle Angaben ohne Gewähr.

Bild: AFP