Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen
QR-Code zu www.online-zeitung-deutschland.de

Mönchengladbach: Lange Haftstrafen im Prozess um Kinderpornoplattform „Alice in Wonderland“

Im größten deutschen Verfahren gegen Kinderpornografie im Darknet hat das Landgericht Mönchengladbach fünf Männer zu langen Haftstrafen verurteilt – bis zu zehneinhalb Jahre.

Das Landgericht Mönchengladbach hat am Montag fünf Betreiber einer riesigen Kinderpornoplattform im Darknet zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Männer im Alter zwischen 44 und 63 Jahren erhielten Strafen zwischen fünfeinhalb und zehneinhalb Jahren, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Die Plattform mit dem zynischen Namen „Alice in Wonderland“ war im September 2024 nach einer bundesweiten Razzia von Ermittlern abgeschaltet worden. Auf ihr wurden Millionen Fotos und Videos von schwerem sexuellem Kindesmissbrauch verbreitet – zum Teil zeigten die Aufnahmen Kinder im Alter von nur einem Jahr.

Die Angeklagten wurden unter anderem wegen bandenmäßigen Zugänglichmachens kinderpornografischer Inhalte und Besitzes solcher Dateien verurteilt. Einer der Männer kommt zusätzlich in Sicherungsverwahrung, da das Gericht eine hohe Rückfallgefahr sah.

Laut Anklage waren die fünf Männer zwischen 2019 und 2024 als Administratoren und Moderatoren tätig und sorgten dafür, dass die Täter auf der Plattform anonym blieben. Die verschleierte Darstellung eigener Missbrauchsvideos sollte die Strafverfolgung gezielt erschweren.

Die Ermittlungen ergaben, dass die Plattform zu den ältesten und größten im Darknet gehörte. Allein bei einem Beschuldigten fanden Ermittler 13,5 Terabyte an Daten – das entspricht mehr als drei Millionen Fotos. Insgesamt wird die Datenmenge im Petabyte-Bereich vermutet.

Der Großeinsatz im September 2024, koordiniert von der Duisburger Polizei, führte zur Beschlagnahmung von über 1500 Beweismitteln – darunter Laptops, Handys und Server. Sechs Personen wurden festgenommen, fünf standen nun in Mönchengladbach vor Gericht. Die Männer waren in weiten Teilen geständig.

„Die Angeklagten waren die tragenden Säulen dieser abscheulichen Plattform“,
erklärte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

OZD / ©AFP

OZD- Kommentar

Die digitale Hölle – und die kalte Logik der Täter

Was sich im Darknet unter dem harmlos klingenden Namen „Alice in Wonderland“ abspielte, ist nichts weniger als ein industriell organisiertes Verbrechen an Kindern. Eine Plattform, die mit technischer Präzision und digitaler Kälte den schlimmsten Missbrauch systematisch verbreitete.

Die Haftstrafen von bis zu zehneinhalb Jahren mögen gerecht erscheinen – doch sie stehen in keinem Verhältnis zur zerstörten Kindheit unzähliger Opfer. Die Täter handelten planvoll, kalkuliert und über Jahre hinweg.

Dass einer von ihnen nun in Sicherungsverwahrung kommt, ist kein politisches Signal, sondern ein notwendiges Bekenntnis des Rechtsstaats: Wer Kinder zur Ware macht, verwirkt seine Freiheit dauerhaft.

Die Justiz hat ein klares Zeichen gesetzt. Doch sie stößt an ihre Grenzen – solange es im Netz Orte gibt, an denen Unfassbares mit wenigen Klicks zugänglich ist. Der Staat kann nicht nur reagieren. Er muss das digitale Dunkel selbst ausleuchten.

OZD- Analyse

1. Das Verfahren:

Beginn: Oktober 2024

Urteil: 13. Oktober 2025

Angeklagte: 5 Männer, 44–63 Jahre

Strafen: 5,5 bis 10,5 Jahre Haft

1 Fall von Sicherungsverwahrung

2. Ermittlungen:
a) Plattform: „Alice in Wonderland“, aktiv seit 2019
b) Datenmenge: geschätzt im Petabyte-Bereich
c) Betreiber agierten über verschlüsselte Server im Ausland
d) Zugriff der Ermittler durch internationale Zusammenarbeit

3. Bedeutung für Ermittlungsbehörden:
– Fall gilt als Meilenstein im Kampf gegen Darknet-Kriminalität
– Belegt wachsende Kooperation zwischen BKA, LKA und Europol
– Bedarf an spezialisierten Cybercrime-Einheiten steigt massiv

OZD- Erklärung

Was ist das Darknet?
Das Darknet ist ein abgeschlossener Teil des Internets, der nur über spezielle Software wie Tor erreichbar ist. Es dient ursprünglich dem Schutz der Privatsphäre und Meinungsfreiheit, wird aber zunehmend für illegale Aktivitäten wie Drogenhandel, Waffenverkauf oder Kinderpornografie missbraucht.

Lesermeinungen

„Solche Täter gehören nie wieder in Freiheit. Punkt.“ – Daniela R., Köln
„Das Urteil ist richtig, aber das Internet bleibt das wahre Schlupfloch.“ – Thomas E., Leipzig
„Wie viele Opfer braucht es noch, bis endlich härtere Gesetze für Cyberkriminalität kommen?“ – Anja L., München

Fazit

Das Urteil von Mönchengladbach ist ein Sieg des Rechtsstaats, aber kein Ende des Problems. Die Jagd auf die Betreiber solcher Netzwerke muss global, technisch und kompromisslos weitergehen. Kinderrechte enden nicht an der digitalen Grenze.

OZD


Alle Angaben ohne Gewähr.

Bild: AFP