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ChatGPT verletzt Urheberrechte

Die Gema hat vor dem Landgericht München einen wichtigen Sieg gegen OpenAI errungen. Das Gericht sieht Urheberrechte verletzt – es geht um Songtexte, die ohne Lizenz im Training von ChatGPT verwendet worden sein sollen.

Ein Urteil mit möglicher Signalwirkung: Der ChatGPT-Betreiber OpenAI hat im Streit mit der Gema vor dem Landgericht München I eine empfindliche Niederlage erlitten. Das Gericht stellte fest, dass das US-Unternehmen Urheberrechte verletzt habe. Nach Auffassung der Richter habe OpenAI „geschützte Werke ohne Lizenz genutzt“, um seine Systeme mit Daten zu trainieren – darunter auch Songtexte deutscher Künstlerinnen und Künstler.

Die Gema, die in Deutschland die Rechte von rund 100.000 Mitgliedern vertritt, hatte im November 2024 Klage eingereicht. Sie wirft OpenAI vor, „systematisch“ urheberrechtlich geschütztes Material verwendet zu haben, ohne die Rechteinhaber zu beteiligen oder Lizenzgebühren zu entrichten. Nach Gema-Angaben betreffe dies das gesamte Repertoire an Songtexten, die teilweise in ChatGPT-Antworten wiedergegeben oder paraphrasiert würden.

OpenAI wies die Vorwürfe entschieden zurück. Das Unternehmen argumentierte, dass ChatGPT keine konkreten Texte speichert oder kopiert, sondern lediglich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten Inhalte generiert. „Das Modell arbeitet nicht als Datenbank, sondern spiegelt lediglich erlernte Sprachmuster wider“, hieß es in der Begründung. Doch die Richter folgten dieser Argumentation nicht.

Das Urteil gilt als eines der ersten in Europa, das die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für KI-Trainingsdaten juristisch bewertet. Es könnte Auswirkungen auf weitere Verfahren haben – auch gegen andere KI-Unternehmen, die in Europa operieren. Ob OpenAI in Berufung geht, war zunächst offen.

OZD


OZD-Kommentar:
Das Urteil ist ein Wendepunkt in der Beziehung zwischen KI-Industrie und Kulturschaffenden. Erstmals hat ein deutsches Gericht klar signalisiert: Urheberrechte enden nicht dort, wo Algorithmen beginnen. OpenAI steht stellvertretend für eine Branche, die bisher auf rechtliche Grauzonen setzte – und nun Grenzen spürt. Für Künstlerinnen und Künstler ist das Urteil ein Befreiungsschlag, für die Tech-Welt ein Warnsignal. Die Frage ist nicht mehr, ob bezahlt werden muss, sondern wie viel – und wer die Rechnung bekommt.


Mini-Infobox:
Klägerin: Gema (Verwertungsgesellschaft für Musikrechte)
Beklagte: OpenAI, Betreiber von ChatGPT
Gericht: Landgericht München I
Vorwurf: Nutzung geschützter Songtexte ohne Lizenz
Urteil: Urheberrechtsverletzung bestätigt


OZD-Analyse

Die Bedeutung des Urteils
a) Erstes Grundsatzurteil zur KI-Trainingspraxis in Deutschland.
b) Könnte weitreichende Folgen für internationale KI-Anbieter haben.
c) Stärkt die Position von Urhebern und Verwertungsgesellschaften.

Rechtslage und Grauzonen
– KI-Systeme nutzen riesige Datenmengen – oft ohne klare Lizenzierung.
– EU-Urheberrechtsrichtlinie verlangt Zustimmung bei Nutzung geschützter Inhalte.
– Unklar bleibt, wie Trainingsprozesse technisch nachgewiesen werden können.

Die Folgen für OpenAI und die Branche
– OpenAI drohen Schadensersatzforderungen und Lizenzverpflichtungen.
– Gema-Sieg könnte Nachahmer-Klagen in anderen Ländern auslösen.
– Diskussion um „fair use“ und Urheberrecht in der KI-Ära wird sich verschärfen.


Was ist die Gema?
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) ist die zentrale Verwertungsgesellschaft für Musik in Deutschland. Sie vertritt rund 100.000 Komponisten, Textdichter und Musikverleger und sorgt dafür, dass Künstler für die Nutzung ihrer Werke bezahlt werden.

Was ist OpenAI?
OpenAI ist ein US-amerikanisches Technologieunternehmen, das auf Künstliche Intelligenz spezialisiert ist. Gegründet 2015, wurde es durch den KI-Chatbot ChatGPT weltweit bekannt. OpenAI arbeitet an generativer KI, die Texte, Bilder und Code erstellt – und steht zunehmend im Fokus urheberrechtlicher Debatten.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.

OZD-Extras
Fun-Fact: Die Gema wurde 1903 gegründet – damals zur Verwaltung von Notendrucken und Konzerten. Heute streitet sie mit der modernsten Technologie der Welt um digitale Rechte.