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Bundeswehr mit Abschussbefehl?

Nach mehreren Drohnen-Vorfällen an Flughäfen plant die Bundesregierung ein hartes Durchgreifen: Die Bundeswehr soll neue Befugnisse erhalten – inklusive möglicher Waffengewalt gegen gefährliche Drohnen.

Die Bundesregierung will auf die zunehmenden Drohnenvorfälle in Deutschland reagieren und der Bundeswehr deutlich weiterreichende Befugnisse geben. Nach Berichten von „Welt“ und Deutschlandfunk befasst sich das Kabinett am Mittwoch mit einer Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, die vor allem die Drohnenabwehr modernisieren soll. Der Vorstoß kommt aus dem Bundesinnenministerium und richtet sich an die immer häufiger auftretenden Störungen an deutschen und europäischen Flughäfen.

Kern der Reform soll ein neuer Paragraf werden: §15a zur „Gefahrenabwehr gegen unbemannte Luftfahrzeuge“. Er soll es ermöglichen, dass die Landespolizeien bei Hinweisen auf den militärischen Charakter einer Drohne oder bei drohendem schweren Schaden die Bundeswehr um Unterstützung bitten dürfen. Im äußersten Ausnahmefall könnten die Streitkräfte dann sogar „unmittelbare Waffengewalt“ anwenden, heißt es aus dem Entwurf.

Parallel dazu plant Berlin ein gemeinsames Bund-Länder-Drohnenabwehrzentrum, das noch in diesem Jahr seine Arbeit aufnehmen soll. Die Details wollen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und seine Länderkollegen Anfang Dezember auf der Innenminister-Konferenz in Bremen festlegen. Die Sicherheitsbehörden verweisen darauf, dass Drohnensichtungen zuletzt mehrfach zu Flugunterbrechungen geführt haben – ein Risiko, das angesichts internationaler Sabotagefälle zunehmend ernst genommen wird.

Der politische Druck steigt, denn Europa erlebt seit Monaten eine Häufung von Zwischenfällen im Luftraum. Experten warnen, dass zivile wie militärische Drohnen für Spionage, Angriffe auf Infrastruktur oder gezielte Störungen genutzt werden könnten. Die Bundesregierung will vermeiden, dass Deutschland unvorbereitet bleibt – und setzt deshalb auf eine engere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und militärischen Spezialkräften.
OZD

OZD-Kommentar

Die Bundesregierung reagiert spät – aber immerhin reagiert sie. Drohnen sind längst mehr als ein Spielzeug: Sie sind ein Werkzeug moderner Kriegsführung, Sabotage und Terrorplanung. Dass Deutschland bislang ohne funktionierende, zentral koordinierte Abwehrstrukturen unterwegs war, grenzt an sicherheitspolitische Fahrlässigkeit.
Der neue §15a mag hart wirken, doch er ist ein notwendiger Schritt in einer Zeit, in der kritische Infrastruktur zunehmend im Fadenkreuz steht. Wer die Bundeswehr im Ausnahmefall schießen lässt, betritt einen sensiblen Bereich. Aber die Alternative – ein ungeschützter Himmel über Flughäfen, Kraftwerken oder Regierungseinrichtungen – wäre fahrlässiger.
Wichtig bleibt: Transparenz, klare Einsatzregeln und eine lückenlose parlamentarische Kontrolle. Denn die Bürger müssen Vertrauen darin haben, dass die Ausweitung militärischer Kompetenzen nicht zum Normalfall wird. Sicherheit ja – aber nicht um den Preis eines schleichenden Ausnahmezustands.

Mini-Infobox

Mini-Infobox
– Neuer §15a für Drohnenabwehr geplant
– Bundeswehr darf im Extremfall Waffengewalt anwenden
– Bund-Länder-Drohnenabwehrzentrum soll 2025 starten
– Auslöser: Drohnenstörungen an Flughäfen
– Beratungen auf Innenminister-Konferenz im Dezember

OZD-Analyse

Warum die Reform jetzt kommt
– zunehmende Drohnenvorfälle an Flughäfen –
– neue militärische Drohnenmodelle erreichen deutsche Lufträume –
– EU-Staaten verzeichnen Anstieg von Sabotageaktionen –
– Sicherheitsbehörden drängen auf schnellere Reaktionswege.

Was §15a verändern würde
– Polizei kann Bundeswehr direkt zur Abwehr anfordern –
– Einsatz militärischer Technologie und Störsysteme –
– Waffengewalt nur bei unmittelbarer Gefahr –
– enge rechtliche Grenzen, aber hohe Eingriffstiefe.

Risiken und offene Fragen
– mögliche Grundrechtskonflikte bei Einsätzen –
– Kontrollmechanismen müssen definiert werden –
– Gefahr einer schleichenden Militarisierung der inneren Sicherheit –
– gleichzeitig hohe Dringlichkeit wegen wachsender Hybridbedrohungen.

Erklärungen

Was ist das Luftsicherheitsgesetz?
Das Luftsicherheitsgesetz regelt den Schutz des zivilen Luftverkehrs in Deutschland. Es legt fest, wie Behörden bei Gefahren im Luftraum handeln dürfen und wer für welche Maßnahmen zuständig ist. Die geplante Reform soll erstmals explizit Drohnen als Bedrohung einbeziehen.

Was ist ein Drohnenabwehrzentrum?
Ein Drohnenabwehrzentrum ist eine koordinierte Einrichtung, in der Polizei, Bundeswehr und Nachrichtendienste Daten austauschen, Bedrohungen analysieren und im Ernstfall Gegenmaßnahmen einleiten. Es bündelt Expertise und soll schnelles Handeln ermöglichen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.

OZD-Extras

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Brisant: Deutschland testet bereits neue Laser- und Störsysteme aus NATO-Programmen, die künftig auch im zivilen Luftraum eingesetzt werden könnten.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.