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Bundestag beschließt Pläne für neuen Wehrdienst – Musterung für 18-Jährige ab 2026

Bundestag beschließt neuen Wehrdienst: 18-Jährige müssen Musterung ausfüllen, Dienst an der Waffe bleibt freiwillig – Zustimmung des Bundesrats noch nötig.

1. Gesetz zur Wehrdienstreform verabschiedet

Der Bundestag hat am Freitag den Gesetzentwurf zur Wehrdienstreform der schwarz-roten Regierungskoalition aus Union und SPD in namentlicher Abstimmung angenommen.
Zentrale Punkte:

Alle 18-jährigen Männer müssen künftig einen Fragebogen zum Interesse am Wehrdienst ausfüllen.

Eine Musterung wird verpflichtend.

Der Dienst an der Waffe bleibt vorerst freiwillig.

2. Abstimmungsergebnis und politische Reaktionen

Die Abstimmung ergab:

323 Stimmen dafür,

272 dagegen,

1 Enthaltung.

Grüne, Linke und AfD lehnten die Pläne ab. Eine detaillierte Übersicht über die individuellen Abstimmungen wird am Freitag veröffentlicht.

3. Nächster Schritt: Zustimmung des Bundesrats

Damit das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen. Die letzte Sitzung des Jahres findet am 19. Dezember statt.

4. Kompromiss bei Wehrpflicht und Bedarfswehrpflicht

Innerhalb der Koalition gab es lange Debatten. Die CDU/CSU forderten ursprünglich einen Automatismus für die Wehrpflicht, falls die Personalziele nicht erreicht würden.
Der Kompromiss sieht nun eine Bedarfswehrpflicht vor:

Lücken zwischen benötigtem Personal und tatsächlich verfügbaren Soldaten können durch erneuten Bundestagsbeschluss geschlossen werden.

Betroffene könnten über ein Losverfahren oder andere Zufallsmechanismen ausgewählt werden.

5. Hintergrund: Nato-Personalvorgaben und Sicherheitslage

Die Reform reagiert auf neue Nato-Vorgaben zur Personalstärke angesichts der erhöhten Bedrohung durch Russland.

Deutschland muss bis 2035 im Krisen- oder Kriegsfall rund 460.000 Soldaten bereitstellen können.

Verteidigungsminister Boris Pistorius plant 260.000 aktive Soldaten sowie 200.000 einsetzbare Reservisten.

Kommentar

Die Wehrdienstreform markiert einen historischen Schritt für die Bundeswehr: Während der Dienst an der Waffe freiwillig bleibt, schafft die Musterungspflicht eine Grundlage für eine flexible Bedarfswehrpflicht. Die Reform zeigt, wie sich Deutschland auf die steigenden sicherheitspolitischen Anforderungen Europas vorbereitet. Der politische Erfolg hängt nun von der Zustimmung des Bundesrats ab, der letzte Hürde vor Inkrafttreten des Gesetzes.

OZD

Alle Angaben ohne Gewähr.
Bild: AFP