Die Bundesregierung hat erstmals seit Beginn des syrischen Bürgerkriegs im Jahr 2011 wieder einen verurteilten Straftäter nach Syrien abgeschoben. Der Mann wurde am Dienstagvormittag in der syrischen Hauptstadt Damaskus den dortigen Behörden übergeben, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Nach Angaben des Ministeriums wurde mit der syrischen Regierung eine Vereinbarung getroffen, wonach Abschiebungen von Straftätern und sogenannten Gefährdern künftig regelhaft möglich sein sollen.
Der abgeschobene Mann hatte in Nordrhein-Westfalen eine Haftstrafe wegen besonders schweren Raubes, Körperverletzung und Erpressung verbüßt. Parallel dazu wurde am Dienstagmorgen erneut ein Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Dieser hatte in Bayern unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Gefängnis gesessen. Es handelte sich laut Ministerium bereits um die zweite Abschiebung eines afghanischen Straftäters innerhalb einer Woche.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verteidigte das Vorgehen ausdrücklich. „Unsere Gesellschaft hat ein berechtigtes Interesse daran, dass Straftäter unser Land verlassen“, erklärte der CSU-Politiker. Man stehe für Kontrolle, Konsequenz und eine klare Linie. Die Abschiebung nach Syrien markiert damit einen deutlichen Bruch mit der bisherigen Praxis, Abschiebungen in das vom Bürgerkrieg gezeichnete Land grundsätzlich auszusetzen.
Menschenrechtsorganisationen hatten in der Vergangenheit stets vor Abschiebungen nach Syrien gewarnt und auf die weiterhin prekäre Sicherheitslage hingewiesen. Die Bundesregierung betont nun, dass es sich ausschließlich um verurteilte Straftäter handele und die Rückführungen auf konkreten Absprachen mit den jeweiligen Behörden basierten. OZD

OZD-Kommentar – Sicherheit vor Symbolik
Diese Abschiebung ist mehr als ein Einzelfall – sie ist ein politisches Signal. Die Bundesregierung verlässt bewusst die Komfortzone jahrelanger Zurückhaltung und setzt auf Abschreckung statt Symbolpolitik. Doch der Schritt bleibt riskant: Wer nach Syrien abschiebt, übernimmt Verantwortung für das Schicksal der Abgeschobenen in einem Land ohne rechtsstaatliche Garantien. Klar ist aber auch: Das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat hängt daran, ob schwere Straftaten spürbare Konsequenzen haben. Der Kurswechsel wird Deutschland noch lange beschäftigen. Aber wie sollte man das den Opfern und den lieber Bürgern klar machen, wenn nicht Straftäter abgeschoben werden sollten.
Mini-Infobox
Erste Abschiebung nach Syrien seit 2011
Abgeschoben: verurteilter Gewalt- und Raubstraftäter
Parallel: zweite Abschiebung nach Afghanistan binnen einer Woche
Neue Vereinbarung mit syrischen Behörden

OZD-Analyse
Politische Bedeutung
a) Bruch mit jahrelanger Abschiebepraxis
b) Deutliches Signal innenpolitischer Härte
c) Reaktion auf öffentliche Sicherheitsdebatten
Rechtliche Dimension
a) Abschiebung trotz problematischer Menschenrechtslage
b) Fokus ausschließlich auf Straftäter und Gefährder
c) Neue bilaterale Absprachen als Grundlage
Gesellschaftliche Folgen
a) Stärkung des Sicherheitsgefühls bei Teilen der Bevölkerung
b) Kritik von Menschenrechtsorganisationen absehbar
c) Präzedenzfall für weitere Abschiebungen

Erklärungen
Was bedeutet Abschiebung?
Eine Abschiebung ist die zwangsweise Rückführung einer ausländischen
Person in ihr Herkunftsland, wenn kein Aufenthaltsrecht besteht. Sie
erfolgt in Deutschland in der Regel nach Verbüßung einer Haftstrafe oder
bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Warum sind Abschiebungen nach Syrien umstritten?
Seit Beginn des Bürgerkriegs 2011 gelten Abschiebungen nach Syrien wegen
der dortigen Sicherheits- und Menschenrechtslage als hochproblematisch.
Lange Zeit waren sie faktisch ausgesetzt, insbesondere zum Schutz vor
Folter und willkürlicher Gewalt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.
OZD-Extras
Die Abschiebung nach Syrien gilt als möglicher Präzedenzfall – weitere Rückführungen könnten nun folgen.