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Freispruch nach Tragödie: Gericht entlastet die Bahnmitarbeiter - Kaputtgespart

Nach dem tödlichen Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen spricht das Gericht zwei Bahnmitarbeiter frei. Strafrechtliche Schuld sieht es nicht – wohl aber gravierende Mängel im System der Deutschen Bahn.

Im Prozess um das schwere Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen mit fünf Todesopfern hat das Landgericht München II zwei Bahnmitarbeiter freigesprochen. Den Angeklagten seien keine strafbaren Pflichtverletzungen nachzuweisen, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Lenz am Montag. Am Ende flossen bei beiden Männern Tränen der Erleichterung. Zugleich übte das Gericht deutliche Kritik an der Deutsche Bahn.

Bei dem Unglück am 3. Juni 2022 waren nahe Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen vier Frauen und ein 13-jähriger Junge ums Leben gekommen, 72 Menschen wurden teils schwer verletzt. Ein Regionalzug auf dem Weg nach München war entgleist, nachdem zwei Betonschwellen gebrochen waren. Angeklagt waren der damals verantwortliche Fahrdienstleiter Andreas M. sowie der für die Streckenwartung zuständige Bezirksleiter Manfred S.

Beide Angeklagten hatten ihr tiefes Bedauern über das Unglück geäußert, strafbares Verhalten jedoch bestritten. Das Gericht folgte dieser Einschätzung. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen fahrlässiger Tötung Bewährungsstrafen gefordert, die Verteidigung Freisprüche. Ob die Staatsanwaltschaft Revision einlegt, blieb zunächst offen.

Nach Auffassung des Gerichts sei nicht nachweisbar gewesen, dass der Bezirksleiter den schlechten Zustand der Schwellen hätte erkennen müssen. Die Schäden seien auf chemische Prozesse im Beton zurückzuführen gewesen, Risse seien von außen nicht sichtbar gewesen. Auch dem Fahrdienstleiter könne zwar ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht angelastet werden, weil er eine Warnung eines Lokführers vor einem „Schlenkerer“ im Gleis nicht weitergab. Doch selbst bei Weitergabe der Meldung hätte der Unfall mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verhindert werden können.

Deutliche Worte fand der Vorsitzende Richter hingegen für die Deutsche Bahn. Ein Vorgesetzter habe im Verfahren die Unwahrheit gesagt und damit eine Bestrafung der Angeklagten in Kauf genommen. Zwar existierten zahlreiche Richtlinien, doch deren praktische Umsetzung funktioniere nicht zuverlässig. Qualitätssicherung und Kontrollen seien „ausbaufähig“, zudem kritisierte das Gericht knappe Budgets für Reparaturen und dauerhafte Personalknappheit. OZD 


OZD-Kommentar – Freispruch für Menschen, Anklage gegen ein System
Dieses Urteil ist juristisch nachvollziehbar, gesellschaftlich aber schwer zu ertragen. Fünf Tote, Dutzende Verletzte – und niemand trägt strafrechtliche Verantwortung. Das Gericht spricht Menschen frei, aber verurteilt indirekt ein System, das auf Kante genäht ist. Wenn Sicherheit an Budgets, Personalengpässen und oberflächlichen Kontrollen scheitert, ist das kein individuelles Versagen mehr. Die Prognose: Ohne tiefgreifende Reformen droht die nächste Tragödie – mit oder ohne Schuldige vor Gericht.

Historischer Hintergrund - Kaputtgespart 
Das Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen zählt zu den schwersten Bahnkatastrophen der vergangenen Jahrzehnte in Deutschland. Ähnlich folgenschwere Unfälle führten in der Vergangenheit regelmäßig zu Debatten über Zustand, Wartung und Finanzierung der Schieneninfrastruktur. Die strukturellen Probleme der Deutschen Bahn stehen seit Jahren in der Kritik. Die Bahn ist mehr oder weniger wohl kaputtgespart worden. 

Zukunftsprognose
Nach dem Freispruch wächst der politische Druck, die Verantwortung stärker auf struktureller Ebene zu klären. Wahrscheinlich sind neue Prüfmechanismen, Investitionen in Infrastruktur und Personal sowie eine erneute Diskussion über die Organisationsform der Deutschen Bahn. Das Vertrauen der Öffentlichkeit wird nur zurückkehren, wenn sichtbare Konsequenzen folgen.


Hinweis: Das Gewinnspiel fällt an dieser Stelle aus. 


Wissensblock

OZD-Analyse

Juristische Bewertung
– a) Keine nachweisbare Pflichtverletzung
– b) Kausalität zwischen Verhalten und Unfall nicht belegbar
– c) Hohe Hürde für strafrechtliche Verantwortung

Technische Ursachen
– a) Chemische Prozesse im Beton
– b) Unsichtbare Rissbildung
– c) Begrenzte Wirkung von Sichtkontrollen

Systemische Kritik
– a) Mangelhafte Qualitätssicherung
– b) Personalknappheit
– c) Reparaturbudgets am Limit


Lernbox
Bei fahrlässiger Tötung muss nachgewiesen werden, dass ein pflichtwidriges Verhalten den Tod mit hoher Wahrscheinlichkeit verursacht hat. Bestehen Zweifel an dieser Kausalität, ist ein Freispruch zwingend.


Mini-Infobox
– Unfall: 3. Juni 2022
– Ort: Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen
– Tote: fünf
– Verletzte: 72
– Freisprüche am Landgericht München II


OZD-Extra
Das Gericht stellte klar, dass formale Sicherheitsrichtlinien allein nicht ausreichen, wenn sie im Alltag nicht konsequent kontrolliert und umgesetzt werden.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.