Der deutsche Sozialstaat steht möglicherweise vor einer der größten Reformen seit Jahren. Eine von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eingesetzte Sozialstaatskommission schlägt laut einem vorab bekannt gewordenen Bericht einen umfassenden Umbau staatlicher Hilfsleistungen vor. Zentrale Elemente sind die Zusammenlegung von Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag sowie eine grundlegende Vereinfachung der Verwaltungsstrukturen.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, empfiehlt die Kommission, das bisherige Bürgergeld künftig mit dem Wohngeld und dem Kinderzuschlag zu einer einheitlichen Hilfe zu verschmelzen. Ziel ist es, den bisherigen Zustand zu beenden, bei dem Betroffene mehrere Anträge bei unterschiedlichen Behörden stellen müssen und dabei häufig von einer Stelle zur nächsten verwiesen werden. Insgesamt enthält der Bericht 26 konkrete Empfehlungen, die von Bund, Ländern und Kommunen umgesetzt werden sollen.
Durch die Reform sollen zudem Fehlanreize und ungewollte finanzielle Nachteile vermieden werden. Bislang kommt es immer wieder vor, dass Menschen trotz höherer Arbeitszeit am Ende nicht mehr Geld zur Verfügung haben, weil zusätzliche Einkommen zu starken Kürzungen bei staatlichen Leistungen führen. Diese Anrechnungsregeln will die Kommission ändern, um Arbeit künftig spürbar attraktiver zu machen.
Auch das sogenannte Behörden-Pingpong soll der Vergangenheit angehören. Vorgesehen ist eine klare Zuständigkeitsregelung: Für grundsätzlich erwerbsfähige Leistungsbeziehende, also Menschen, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, sollen künftig die Jobcenter zuständig sein. Für nicht erwerbsfähige Personen wären die kommunalen Sozialämter verantwortlich.
Für eine vollständig einheitliche Verwaltungsstruktur wäre allerdings eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Der derzeitige Artikel 91e regelt die Aufgabenverteilung anders. Die Kommission empfiehlt laut Bericht, eine entsprechende Grundgesetzänderung „schnellstmöglich“ auf den Weg zu bringen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung. Mit einem „digitalen Neustart des Sozialstaats“ sollen Sozialbehörden von Bund, Ländern und Kommunen ihre Daten künftig besser austauschen können. Ziel ist es, Mehrfacherfassungen zu vermeiden und Antragsverfahren deutlich zu vereinfachen. Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Daten nicht bei jeder Leistung erneut in umfangreiche Formulare eintragen müssen. Das Kindergeld soll künftig sogar automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.
Anders als frühere Reformgremien war die Sozialstaatskommission nicht überwiegend mit Wissenschaftlern besetzt. Die Vorschläge wurden von staatlichen Akteuren selbst erarbeitet. Beteiligt waren acht Bundesministerien, mehrere Bundesländer wie Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg sowie kommunale Spitzenverbände. Federführend war das Bundesarbeitsministerium.
Die Kommission wird ihren Bericht am Dienstag offiziell an Ministerin Bas übergeben. Der Auftrag lautete, Vorschläge für eine effizientere und bürgerfreundlichere Sozialverwaltung zu entwickeln, ohne das Schutzniveau für die Betroffenen zu senken. Beitragsfinanzierte Systeme wie Rente oder Krankenversicherung waren nicht Teil der Arbeit und werden in gesonderten Reformkommissionen behandelt.
OZD / ©AFP
OZD-Kommentar: Der Sozialstaat muss verständlich werden
Der Reformvorschlag trifft einen wunden Punkt: Der Sozialstaat hilft viel, ist aber oft kaum noch durchschaubar. Wer Unterstützung braucht, verliert sich schnell im Dickicht aus Formularen, Zuständigkeiten und Anrechnungsregeln. Die Vorschläge der Kommission sind überfällig und pragmatisch, doch ihre Umsetzung wird politisch und rechtlich anspruchsvoll. Gelingt der Umbau nicht konsequent, droht die Reform im Verwaltungsalltag zu versanden. Gelingt er, könnte der Sozialstaat erstmals seit Jahren wieder Vertrauen zurückgewinnen.
Historischer Hintergrund:
Der deutsche Sozialstaat ist historisch gewachsen und besteht aus einer Vielzahl einzelner Leistungen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Reformen wurden meist schrittweise umgesetzt, ohne die Gesamtstruktur grundlegend zu verändern. Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde zwar Hartz IV abgelöst, die parallelen Systeme von Wohngeld und Kinderzuschlag blieben jedoch bestehen. Die Folge sind komplexe Verwaltungswege und schwer verständliche Regelungen für Leistungsbeziehende.
Zukunftsprognose:
Sollten die Empfehlungen umgesetzt werden, könnte sich der Zugang zu Sozialleistungen deutlich vereinfachen. Kurzfristig ist jedoch mit politischen Auseinandersetzungen zu rechnen, insbesondere wegen möglicher Grundgesetzänderungen. Langfristig könnte eine einheitlichere Verwaltung Kosten senken, die Akzeptanz staatlicher Hilfen erhöhen und Fehlanreize im System reduzieren.
Geplante Reformelemente:
Zusammenlegung von Leistungen, weniger Anträge, klare Zuständigkeiten, stärkerer Datenaustausch, automatische Auszahlung des Kindergeldes.
Gewinnspiel
Welche Leistungen sollen laut Bericht zusammengeführt werden?
A) Rente und Krankenversicherung
B) Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag
C) Arbeitslosengeld I und Kindergeld
D) Pflegegeld und Wohngeld
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Wissensblock
OZD-Analyse
Verwaltungsproblem:
a) viele Leistungen,
b) unterschiedliche Zuständigkeiten,
c) hoher bürokratischer Aufwand.
Reformansatz:
a) Zusammenlegung von Leistungen,
b) klare Zuständigkeiten,
c) digitale Verfahren.
Politische Hürden:
a) Grundgesetzänderung nötig,
b) Abstimmung zwischen Bund und Ländern,
c) langfristige Umsetzung.
Lernbox
Steuerfinanzierte Sozialleistungen werden aus dem Staatshaushalt bezahlt und nicht aus Beiträgen der Versicherten. Dazu zählen unter anderem Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag.
Mini-Infobox
– 26 Reformempfehlungen
– Fokus auf Bürgerfreundlichkeit
– Digitalisierung zentraler Baustein
– Schutzniveau soll erhalten bleiben
OZD-Extra
Das Kindergeld könnte künftig eine der ersten Sozialleistungen in Deutschland sein, die vollständig automatisiert ausgezahlt wird.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.