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Pkw-Maut vor Gericht: Ex-Minister Scheuer weist Vorwurf der Falschaussage zurück

Sieben Jahre nach dem Aus für die Pkw-Maut steht Andreas Scheuer vor Gericht. Der Ex-Verkehrsminister bestreitet, im Untersuchungsausschuss gelogen zu haben.

Fakten im Überblick

Andreas Scheuer und der frühere Staatssekretär Gerhard Schulz weisen den Vorwurf einer falschen uneidlichen Aussage zurück.

Im Zentrum steht die Frage, ob die vorgesehenen Mautbetreiber 2018 angeboten hatten, mit der Vertragsunterzeichnung bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu warten.

Für den Prozess vor dem Landgericht Berlin sind zunächst zwölf Verhandlungstage bis zum 25. November vorgesehen.

Sieben Jahre nach dem Scheitern der Pkw-Maut beschäftigt das umstrittene Verkehrsprojekt erneut die Justiz. Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat zum Auftakt seines Prozesses vor dem Landgericht Berlin den Vorwurf zurückgewiesen, vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages die Unwahrheit gesagt zu haben. „Ich habe vor dem Untersuchungsausschuss nicht die Unwahrheit gesagt“, erklärte Scheuer am Montag. „Ich habe mich so geäußert, wie es meiner Erinnerung entsprach.“ Mitangeklagt ist der damalige Staatssekretär Gerhard Schulz, der die Vorwürfe ebenfalls bestreitet.

Im Mittelpunkt des Strafverfahrens steht ein Gespräch aus dem November 2018. Nach Darstellung der Anklage soll das Bieterkonsortium, das die Pkw-Maut erheben sollte, damals angeboten haben, mit der Vertragsunterzeichnung bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Maut zu warten. Als Scheuer und Schulz später im parlamentarischen Untersuchungsausschuss befragt wurden, erklärten beide, sich an ein entsprechendes Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können. Die Staatsanwaltschaft geht dagegen davon aus, dass diese Angaben bewusst wahrheitswidrig gewesen seien. Ob sich dieser Vorwurf vor Gericht beweisen lässt, ist nun Gegenstand des Verfahrens.

Scheuer blieb zum Prozessauftakt bei seiner Darstellung. Er sei überzeugt, dass es ein solches Angebot nicht gegeben habe. Hunderte Fachleute hätten sich über Jahre mit dem Projekt beschäftigt und detaillierte Berechnungen vorgenommen. „Ich hätte mir nie angemaßt, eine fachliche Detailthematik anzusprechen oder mich ins laufende Vergabeverfahren einzumischen.“ Auch in den Akten finde sich nach seiner Darstellung kein Hinweis auf ein konkretes Verschiebeangebot. Ein solches wäre seiner Ansicht nach dokumentiert und weitergegeben worden, „wenn es mehr als nur eine Bemerkung gewesen wäre“. An ein entsprechendes Angebot habe er weder bei seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss noch heute eine Erinnerung.

Die Vorgeschichte reicht bis weit vor Scheuers Amtszeit zurück. Die Pkw-Maut war ein langjähriges Projekt der CSU. Vorgesehen war eine Infrastrukturabgabe für die Nutzung deutscher Straßen, während in Deutschland zugelassene Fahrzeuge über die Kfz-Steuer entlastet werden sollten. Im Juni 2019 stoppte der Europäische Gerichtshof das Modell. Die Luxemburger Richter sahen darin eine mit dem EU-Recht unvereinbare Benachteiligung von Autofahrern aus anderen Mitgliedstaaten. Der Bund kündigte daraufhin die bereits geschlossenen Betreiberverträge. In einem anschließenden Schiedsverfahren verpflichtete sich Deutschland zu einer Schadenersatzzahlung von 243 Millionen Euro an die vorgesehenen Betreiber.

Genau diese finanzielle Folge rückte die Frage ins Zentrum, ob die Verträge hätten später abgeschlossen werden können. Der Untersuchungsausschuss des Bundestages sollte klären, ob die hohen Kosten des gescheiterten Projekts vermeidbar gewesen wären. Scheuer und Schulz wurden dazu im Oktober 2019 und Januar 2020 befragt. Für das jetzige Strafverfahren ist jedoch nicht die politische Verantwortung für die gescheiterte Maut entscheidend, sondern die wesentlich engere strafrechtliche Frage, ob die beiden Angeklagten bei ihren damaligen Aussagen bewusst falsche Angaben machten. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für beide die Unschuldsvermutung.

Auch Schulz wies die Anklage zurück. Bei dem damaligen Gespräch, an dem nach seiner Darstellung Scheuer, er selbst und zwei Vertreter des Bieterkonsortiums teilnahmen, sei es vor allem um ein persönliches Kennenlernen gegangen. Über die bevorstehende EuGH-Entscheidung sei nicht gesprochen worden. Hätte es ein konkretes Angebot zur Verschiebung der Vertragsunterzeichnung gegeben, hätte er dieses nach eigener Aussage weitergegeben. Damit stehen sich im Prozess unterschiedliche Erinnerungen und Darstellungen zu einem Treffen gegenüber, das inzwischen fast acht Jahre zurückliegt.

Die Strafkammer hat zunächst zwölf Verhandlungstage vorgesehen. Als Zeugen sollen unter anderem Vertreter der damaligen Bietergemeinschaft gehört werden. Ein Urteil könnte nach bisheriger Planung am 25. November fallen. Entscheidend dürfte sein, ob die Beweisaufnahme die Darstellung der Staatsanwaltschaft stützt, Scheuer und Schulz hätten sich entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung im Untersuchungsausschuss falsch geäußert.

OZD/AFP

OZD-Kommentar – Wenn politische Erinnerung zum Gegenstand eines Strafprozesses wird

Der Prozess gegen Andreas Scheuer ist juristisch klar von der politischen Bewertung des Mautprojekts zu trennen. Dass die Pkw-Maut scheiterte und erhebliche Schadenersatzforderungen nach sich zog, ist dokumentiert. Vor Gericht steht nun jedoch nicht die Frage, ob das Projekt politisch richtig oder falsch war. Entscheidend ist, ob Scheuer und Schulz im Untersuchungsausschuss wissentlich falsche Angaben machten.

Gerade darin liegt die besondere Bedeutung des Verfahrens. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sollen politische Vorgänge aufklären und sind darauf angewiesen, dass Zeugen wahrheitsgemäß aussagen. Gleichzeitig muss ein Strafgericht zweifelsfrei klären, ob eine falsche Aussage tatsächlich vorsätzlich erfolgte. Eine fehlende oder unvollständige Erinnerung allein ist nicht mit einer bewussten Lüge gleichzusetzen.

Die Zeugenaussagen und die Rekonstruktion des Treffens vom November 2018 dürften deshalb für den weiteren Verlauf entscheidend sein. Erst nach Abschluss der Beweisaufnahme lässt sich beurteilen, ob der strafrechtliche Vorwurf trägt. Bis dahin bleibt der Ausgang des Verfahrens offen.

Historischer Hintergrund

Die Pkw-Maut gehörte über Jahre zu den prominentesten verkehrspolitischen Projekten der CSU. Bereits im Bundestagswahlkampf 2013 hatte der damalige CSU-Vorsitzende Horst Seehofer darauf gedrängt, ausländische Autofahrer stärker an der Finanzierung der deutschen Straßen zu beteiligen. Das später entwickelte Modell sah zwar formal eine Abgabe für alle Fahrzeughalter vor, in Deutschland zugelassene Fahrzeuge sollten jedoch über die Kfz-Steuer entlastet werden.

Schon während der politischen und gesetzlichen Vorbereitung bestanden europarechtliche Bedenken. Österreich ging gegen die deutsche Regelung vor. Der Europäische Gerichtshof entschied im Juni 2019, dass die Kombination aus Infrastrukturabgabe und Steuerentlastung deutsche Fahrzeughalter faktisch von der wirtschaftlichen Belastung ausnehme und Fahrer aus anderen EU-Staaten benachteilige. Damit war das geplante Modell gestoppt.

Weil der Bund bereits Verträge mit den vorgesehenen Betreibern geschlossen hatte, folgten Schadenersatzforderungen und ein Schiedsverfahren. Die daraus resultierende Zahlung von 243 Millionen Euro wurde zu einem zentralen Gegenstand der politischen Aufarbeitung.

Zukunftsprognose

Der weitere Verlauf wird vor allem von den Zeugenaussagen abhängen. Besonders relevant sind die Aussagen der Vertreter des damaligen Bieterkonsortiums, weil sie unmittelbar an dem umstrittenen Gespräch beteiligt waren. Daneben dürften Akten, Gesprächsvermerke und die früheren Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss eine wichtige Rolle spielen.

Politisch kann das Verfahren die Diskussion über persönliche Verantwortung bei großen staatlichen Projekten erneut beleben. Juristisch geht es dagegen ausschließlich um die angeklagten Aussagen und die Frage eines möglichen strafbaren Verhaltens.

Direkte Auswirkungen auf Aktienmärkte, Euro, Rohstoffe oder Unternehmensbewertungen sind durch das Verfahren nicht zu erwarten. Finanzpolitisch bleibt die Maut-Affäre vor allem wegen der bereits entstandenen Kosten für den Bund von Bedeutung.

Wer ist Andreas Scheuer?

Andreas Scheuer ist ein ehemaliger CSU-Politiker und war von 2018 bis 2021 Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur. Im April 2024 legte er sein Bundestagsmandat nieder.

Worum geht es im Prozess gegen Scheuer?

Die Staatsanwaltschaft wirft Scheuer und dem früheren Staatssekretär Gerhard Schulz eine falsche uneidliche Aussage im Zusammenhang mit ihren Aussagen vor dem Maut-Untersuchungsausschuss vor. Beide bestreiten den Vorwurf.

Was war das angebliche Verschiebeangebot?

Nach Darstellung der Anklage sollen Vertreter der vorgesehenen Mautbetreiber im November 2018 angeboten haben, die Vertragsunterzeichnung bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Pkw-Maut aufzuschieben. Scheuer und Schulz erklären, sich an ein solches Angebot nicht zu erinnern beziehungsweise davon überzeugt zu sein, dass es dieses nicht gegeben habe.

Warum scheiterte die Pkw-Maut?

Der Europäische Gerichtshof stoppte das deutsche Modell im Juni 2019. Die vorgesehene Kombination aus Maut und Entlastung deutscher Fahrzeughalter bei der Kfz-Steuer verstieß nach dem Urteil gegen das Diskriminierungsverbot des EU-Rechts.

OZD-Extra – Ein Gespräch aus dem Jahr 2018 wird zum Schlüssel des Prozesses

Der Kern des Strafverfahrens ist bemerkenswert eng: Nicht das gesamte Mautprojekt muss vor Gericht neu bewertet werden. Im Zentrum steht vor allem ein Treffen vom 29. November 2018 und die Frage, was dort tatsächlich gesagt wurde.

Die Staatsanwaltschaft muss dabei mehr nachweisen als einen Widerspruch zwischen verschiedenen Erinnerungen. Der strafrechtliche Vorwurf setzt voraus, dass die angeklagten Aussagen bewusst falsch waren. Scheuer und Schulz bestreiten genau das.

Für den Prozess sind zunächst zwölf Verhandlungstage angesetzt. Damit dürfte die Beweisaufnahme ausreichend Raum erhalten, um Zeugen zu hören und die damaligen Abläufe anhand vorhandener Unterlagen zu rekonstruieren. Ein Urteil könnte am 25. November gesprochen werden.

Gewinnspiel

Welche Frage steht im Mittelpunkt des Prozesses gegen Andreas Scheuer?

A: Ob er ohne Führerschein ein Dienstfahrzeug gefahren hat
B: Ob er vor dem Maut-Untersuchungsausschuss bewusst falsch ausgesagt hat
C: Ob er persönlich die Pkw-Maut erfunden hat
D: Ob er eine EU-Abstimmung beeinflusst hat

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Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.