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Faeser wertet Urteil zu AfD als Zeichen wehrhafter Demokratie - mit OZD-Wissen

"Wir werden die rechtliche Bewertung weiter von der politischen Auseinandersetzung, die wir in Parlamenten und öffentlichen Debatten führen, klar trennen."

Demokratie   |   Faeser

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das Gerichtsurteil zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz begrüßt. "Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind", erklärte Faeser am Montag in Berlin. "Unser Rechtsstaat hat Instrumente, die unsere Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen", teilte sie weiter mit. "Genau diese Instrumente werden auch eingesetzt - und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden."

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster hatte am Montag geurteilt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Es wies damit eine Klage der AfD dagegen zurück und bestätigte ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln von 2022.

Faeser betonte, dass der Verfassungsschutz seine Entscheidungen selbstständig treffe. "Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen - dabei arbeitet es eigenständig", erklärte die Ministerin. Die Bewertung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall sei nun bereits in zweiter Instanz von einem unabhängigen Gericht für rechtmäßig befunden worden.

Das Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die AfD sei kein "Mittel der politischen Auseinandersetzung", ergänzte die Ministerin. "Hier geht es um das Handeln unserer Sicherheitsbehörden zum Schutz unserer Demokratie. Hier geht es um gesetzliche Kriterien und ihre Überprüfung vor Gericht." Dies werde auch weiterhin gelten: "Wir werden die rechtliche Bewertung weiter von der politischen Auseinandersetzung, die wir in Parlamenten und öffentlichen Debatten führen, klar trennen."

pw/awe  © Agence France-Presse




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Was macht eigentlich einen Rechtsstaat aus?


Gesetzmäßigkeit
Alle Handlungen der Regierung und staatlichen Behörden müssen auf einer rechtlichen Grundlage basieren. Dies bedeutet, dass staatliches Handeln immer durch Gesetze gedeckt und gesetzeskonform sein muss.

Gewaltenteilung
Die Macht des Staates ist zwischen verschiedenen Staatsgewalten – typischerweise Exekutive , Legislative und Judikative – verteilt. Diese Gewaltenteilung soll Machtmissbrauch verhindern und eine gegenseitige Kontrolle ermöglichen.

Rechtssicherheit
Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Gesetze beständig sind und nicht willkürlich geändert werden. Dies schließt ein, dass Gesetze klar formuliert und veröffentlicht werden, sodass jeder die Möglichkeit hat, sie zu kennen und zu verstehen.

Grundrechte
In einem Rechtsstaat werden die Grundrechte der Bürger geschützt. Dazu gehören unter anderem die Freiheit der Person, die Meinungsfreiheit, das Recht auf einen fairen Prozess und der Schutz vor staatlicher Willkür.

Unabhängige Gerichtsbarkeit
Die Gerichte müssen unabhängig von anderen Staatsgewalten agieren können, um eine faire und unvoreingenommene Rechtsprechung zu gewährleisten. Richter sollten unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sein.

Recht auf einen fairen Prozess

Jeder Bürger hat das Recht auf ein faires Verfahren, was bedeutet, dass Gerichtsverfahren öffentlich und innerhalb angemessener Fristen durchgeführt werden müssen. Die Beteiligten haben Anspruch auf einen rechtlichen Beistand und das Recht, Beweise zu prüfen und Zeugen zu befragen.

Rechtsmittel
In einem Rechtsstaat haben Bürger die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Behörden Rechtsmittel einzulegen. Dies garantiert, dass Entscheidungen überprüft und korrigiert werden können, wenn sie rechtswidrig sind.

Diese Prinzipien zusammen fördern nicht nur die Rechtssicherheit und den Schutz individueller Freiheiten, sondern auch das Vertrauen der Bürger in das Rechtssystem und die Legitimität des Staates selbst. In einem echten Rechtsstaat ist das Recht das primäre Mittel zur Lösung von Konflikten und zur Steuerung von Macht und Autorität.


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