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Saal-Streit im Bundestag endet mit Niederlage für die AfD

Die AfD scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer Klage um einen größeren Sitzungssaal im Bundestag. Karlsruhe sieht keine Rechtsverletzung.

Im Streit mit der SPD um die Nutzung des sogenannten Otto-Wels-Saals im Reichstagsgebäude hat die AfD-Fraktion eine klare Niederlage erlitten. Das Bundesverfassungsgericht wies die Organklage der AfD gegen die Raumverteilung im Bundestag zurück, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Eine Verletzung von Rechten der Fraktion liege nicht vor, entschieden die Richter. Das Aktenzeichen lautet 2 BvE 14/25.

Der Konflikt war nach der Bundestagswahl Ende Februar 2025 entstanden, bei der die AfD zweitstärkste Kraft geworden war. Daraufhin erhob sie Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Reichstagsgebäude, den sogenannten Otto-Wels-Saal, der zuvor und weiterhin von der SPD genutzt wurde. Der Ältestenrat des Bundestages entschied jedoch, dass die SPD den 462 Quadratmeter großen Saal behalten darf, während der AfD-Fraktion ein kleinerer Raum zugewiesen wurde.

Gegen diese Entscheidung zog die AfD im Juli vor das Bundesverfassungsgericht. Sie argumentierte, die Größe des zugewiesenen Sitzungssaals schränke ihre Arbeitsfähigkeit massiv ein und verletze damit ihre parlamentarischen Rechte. Als zweitstärkste Fraktion stehe ihr der zweitgrößte Saal zu – vergleichbar mit einer Silbermedaille für den Zweitplatzierten eines Wettkampfs.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Eine Bundestagswahl sei kein Wettbewerb, bei dem Parteien für ihren Wahlerfolg mit Belohnungen ausgezeichnet würden, erklärten die Richter. Die Rechte der Fraktionen nach dem Grundgesetz sicherten keine „Erfolgsprämien“, sondern die Möglichkeit zur parlamentarischen Mitwirkung. Diese sei nicht an einen bestimmten Sitzungssaal gebunden.

Auch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sah das Gericht nicht. Es sei nicht erforderlich, Sitzungssäle strikt nach Fraktionsgröße zu vergeben, solange alle Fraktionen ihre Arbeit ordnungsgemäß ausüben könnten. Dabei spiele es keine Rolle, ob andere Fraktionen über größere oder kleinere Räume verfügten.

Der Ältestenrat habe zudem davon ausgehen dürfen, dass der der AfD zugewiesene Saal geeignet sei. Karlsruhe verwies darauf, dass rechnerisch jedem AfD-Abgeordneten dort sogar mehr Platz zur Verfügung stehe als den Abgeordneten der Unionsfraktion in deren Sitzungssaal.

Bei der SPD stieß die Entscheidung auf deutliche Genugtuung. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Dirk Wiese, erklärte, das Verhalten der AfD habe an „Hysterie“ gegrenzt. Die Partei habe eine praktische Regelung wie die Raumvergabe zu einer ideologischen Frage aufgebauscht und sich „wie Völkische ohne Raum“ aufgeführt. Das sei schon damals Unsinn gewesen und sei es bis heute.

Die SPD hatte in dem Streit unter anderem darauf verwiesen, dass sie als Regierungsfraktion bei ihren Sitzungen regelmäßig mehr Vertreterinnen und Vertreter von Ministerien sowie anderer Institutionen empfange und daher einen größeren Raum benötige.

Für die Sozialdemokraten besitzt der Saal darüber hinaus eine hohe symbolische Bedeutung. Er ist nach dem früheren SPD-Vorsitzenden Otto Wels benannt, der 1933 im Reichstag die Ablehnung des Ermächtigungsgesetzes durch die Sozialdemokraten mit den berühmten Worten begründete: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.“
OZD / ©AFP.


OZD-Kommentar – Karlsruhe zieht eine klare Linie:
Dieses Urteil ist mehr als eine Entscheidung über Quadratmeter. Karlsruhe macht deutlich, dass parlamentarische Rechte nicht nach Wahlergebnissen in Sachleistungen umgerechnet werden. Die AfD wollte aus politischem Erfolg einen Anspruch auf symbolische Macht ableiten – und ist damit gescheitert. Das Gericht schützt damit nicht nur funktionale Abläufe im Bundestag, sondern auch die Idee, dass Demokratie kein Beutesystem ist. Die Warnung ist eindeutig: Wer Institutionen instrumentalisieren will, stößt an verfassungsrechtliche Grenzen.


Mini-Infobox:
– AfD-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert
– Streit um den Otto-Wels-Saal im Reichstag
– Karlsruhe sieht keine Verletzung parlamentarischer Rechte
– Saal bleibt bei der SPD


OZD-Analyse
Das Urteil hat über den konkreten Streit hinaus Bedeutung.

Verfassungsrechtliche Einordnung
a) Fraktionsrechte sichern Mitwirkung, nicht Privilegien
b) Wahlerfolg begründet keinen Anspruch auf „Belohnungen“
c) Arbeitsfähigkeit ist der entscheidende Maßstab

Rolle des Ältestenrats
a) Weitreichender Gestaltungsspielraum bei Raumvergabe
b) Sachliche Kriterien statt starrer Größenlogik
c) Geeignetheit des Saals als zentrales Kriterium

Politische Signalwirkung
– Begrenzung symbolischer Machtansprüche
– Stärkung institutioneller Stabilität
– Klare Absage an Dramatisierung administrativer Fragen


Was ist der Otto-Wels-Saal?
Der Otto-Wels-Saal ist ein großer Sitzungssaal im Reichstagsgebäude und wird traditionell von der SPD-Fraktion genutzt. Er ist nach dem früheren SPD-Vorsitzenden Otto Wels benannt.


Was ist eine Organklage?
Eine Organklage ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, mit dem Verfassungsorgane oder Teile davon klären lassen, ob ihre Rechte durch andere staatliche Stellen verletzt wurden.


Historischer Hintergrund:
Der Namensgeber des Saals, Otto Wels, hielt 1933 im Reichstag die letzte freie Rede der Sozialdemokratie gegen das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten. Der Saal gilt daher als stark symbolischer Ort parlamentarischer Geschichte.


Prognose:
Nach der Karlsruher Entscheidung dürfte der Streit formal beendet sein. Politisch jedoch wird die AfD den Konflikt weiter nutzen, um sich als benachteiligt darzustellen. Weitere juristische Auseinandersetzungen um parlamentarische Details sind daher nicht ausgeschlossen.


Gewinnspiel:
Warum wies das Bundesverfassungsgericht die Klage der AfD zurück?
A) Wegen Fristversäumnissen
B) Wegen fehlender Zuständigkeit
C) Weil Wahlerfolge keinen Anspruch auf größere Sitzungssäle begründen
D) Weil der Otto-Wels-Saal unter Denkmalschutz steht

https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen

OZD-Extra
Rechnerisch steht jedem AfD-Abgeordneten im zugewiesenen Saal mehr Platz zur Verfügung als den Abgeordneten der Union in ihrem Fraktionssaal.



Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.