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OVG-Urteil: Kein einklagbares Visumrecht für afghanische Ortskräfte

Afghanische Ortskräfte, die für Deutschland tätig waren, können kein Visum gerichtlich erzwingen. Das OVG Berlin-Brandenburg betont: Über eine Aufnahme entscheidet allein die Bundesregierung – ein bitteres Signal an gefährdete Helfer.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sendet ein ernüchterndes und politisch wie moralisch heikles Signal: Afghanische Ortskräfte, die Deutschland jahrelang unterstützt haben, können kein Visum und damit auch keinen Schutz einklagen. Dass diese Entscheidung juristisch korrekt ist, macht sie politisch nicht minder problematisch.

Denn das Urteil macht deutlich, dass selbst ein glaubhaft gefährdeter ehemaliger Helfer, der nachweislich für deutsche Behörden gearbeitet hat, nicht auf Rechtsschutz hoffen kann, wenn der politische Wille zur Aufnahme fehlt. Die humanitäre Verantwortung wird damit zur bloßen Geste im Ermessensspielraum der Regierung – ohne rechtliche Verbindlichkeit.

Das wirft Fragen auf, nicht nur zur Glaubwürdigkeit deutscher Außenpolitik, sondern auch zur Loyalität gegenüber jenen, die im Vertrauen auf Schutzversprechen ihr Leben riskiert haben. Gerade im Kontext der chaotischen Evakuierung nach dem Fall Kabuls war vielfach betont worden, man werde die Ortskräfte „nicht vergessen“. Nun zeigt sich, wie brüchig solche Zusagen sind.

Die Bundesregierung ist dringend gefordert, klare, verlässliche und rechtlich überprüfbare Verfahren zu schaffen, die gefährdeten Ortskräften Schutz bieten – nicht nur auf dem Papier. Alles andere untergräbt Vertrauen in internationale Partnerschaften und beschädigt das moralische Fundament deutscher Außen- und Sicherheitspolitik.

OZD



Alle Angaben ohne Gewähr.

Bild: AFP