Das Berliner Verfassungsgericht hat der AfD im Streit um die Herausgabe einer Vornamensliste bei Messerstraftaten formaljuristisch recht gegeben – und damit das Fragerecht von Abgeordneten gestärkt. Doch was wie ein Sieg demokratischer Kontrollrechte aussieht, ist politisch ein gefährlicher Balanceakt. Denn der Hintergrund der Anfrage ist nicht neutraler Aufklärungswille, sondern klar politisch motiviert: Es geht um die gezielte Verknüpfung von Vornamen, Migration und Kriminalität.
Das Gericht betont zwar, dass das Risiko individueller Identifizierbarkeit durch eine bloße Vornamensnennung nicht plausibel dargelegt worden sei. Doch vier der neun Richter widersprachen dieser Einschätzung deutlich: Die Veröffentlichung sei diskriminierend und mit der Menschenwürde unvereinbar. Dieses Sondervotum ist mehr als eine juristische Fußnote – es ist eine Mahnung.
Auch wenn der Beschluss formal korrekt und verfassungsrechtlich begründbar ist, stellt sich die Frage: Was ist das Ziel solcher parlamentarischer Anfragen? Die AfD betreibt damit kein nüchternes Kriminalitätsmonitoring, sondern betreibt identitätspolitische Stimmungsmache. Vornamen sollen als Marker für vermeintlichen Migrationshintergrund dienen – und so Narrative von „importierter Gewalt“ bedienen.
Dass der Berliner Senat nun gezwungen ist, neu über die Antwort zu entscheiden, gibt der rechtspopulistischen Strategie eine Bühne. Umso wichtiger ist es, dass künftig bei der Abwägung zwischen Transparenz und Schutz vor Diskriminierung präzisere Maßstäbe gelten – und politisch Verantwortliche Haltung zeigen.
OZD
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