Mehr als vier Jahre nach dem sogenannten Maskenstreit von Weimar ist der Fall nun endgültig abgeschlossen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde des wegen Rechtsbeugung verurteilten Amtsrichters für unzulässig erklärt. Der Richter war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er im April 2021 an zwei Schulen in Weimar eigenmächtig Coronaschutzmaßnahmen aufgehoben und damit sein Amt missbraucht hatte.
Das Landgericht Erfurt hatte festgestellt, dass der Richter gezielt darauf hingearbeitet hatte, ein entsprechendes Verfahren zugeteilt zu bekommen. Bereits im Vorfeld hatte er Sachverständige kontaktiert, um Gutachten in seinem Sinne zu erhalten. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung im November 2024.
Mit seiner Verfassungsbeschwerde wandte sich der Amtsrichter gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs – jedoch ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Richter nicht schlüssig dargelegt habe, inwiefern seine Grundrechte durch das Urteil verletzt worden seien. Damit bleibt die Verurteilung wegen Rechtsbeugung rechtskräftig. (Az. 2 BvR 373/25)
OZD-Kommentar
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzt einen klaren Schlusspunkt unter den viel diskutierten Fall. Es unterstreicht, dass Richterinnen und Richter ihre Kompetenzen nicht eigenmächtig überschreiten dürfen – auch nicht in Ausnahmesituationen wie der Pandemie. Die Justiz bleibt damit ein wichtiger Garant für die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien.
OZD-Analyse
Der Fall des „Maskenrichters“ von Weimar hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und die Frage nach den Grenzen richterlicher Unabhängigkeit neu belebt. Das endgültige Scheitern der Verfassungsbeschwerde zeigt, wie eng die rechtlichen Vorgaben für Richter sind – und dass persönliche Überzeugungen nicht über geltendem Recht stehen dürfen.
Erklärungen
Rechtsbeugung: Straftat, bei der ein Amtsträger absichtlich das Recht falsch anwendet, um eine bestimmte Entscheidung herbeizuführen.
Verfassungsbeschwerde: Möglichkeit, beim Bundesverfassungsgericht die Verletzung von Grundrechten durch staatliche Entscheidungen prüfen zu lassen.
Bundesgerichtshof: Höchstes deutsches Gericht in Zivil- und Strafsachen.
Biographien und Institutionen
Bundesverfassungsgericht: Höchstes deutsches Gericht für Verfassungsfragen, mit Sitz in Karlsruhe.
Landgericht Erfurt: Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Thüringen, das im Fall Maskenrichter urteilte.
Bundesgerichtshof: Oberstes Gericht in Zivil- und Strafsachen, bestätigte die Verurteilung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild afp
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