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Vorrang des EU-Rechts: EuGH urteilt im Grundsatzstreit mit Polen

Der Europäische Gerichtshof entscheidet über den Justizkonflikt zwischen Polen und der EU. Im Zentrum steht die Frage, ob Warschau den Vorrang des EU-Rechts verletzt hat.

Im langjährigen Streit zwischen der Europäischen Union und Polen über die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit fällt am Donnerstag ein richtungsweisendes Urteil. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg will klären, ob das polnische Verfassungsgericht mit zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2021 gegen europäisches Recht verstoßen hat. Die Urteilsverkündung ist für 9.30 Uhr angesetzt.

Konkret geht es um die Frage, ob das Verfassungsgericht in Warschau den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht infrage stellen durfte. In den umstrittenen Urteilen hatte das Gericht – damals unter dem Einfluss der nationalkonservativen Regierung der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) – zentrale Grundsätze der europäischen Rechtsordnung angezweifelt. Der Vorrang des EU-Rechts ist jedoch ein tragendes Fundament der Europäischen Union.

Auslöser des Konflikts war die umstrittene Justizreform der PiS-Regierung. Die EU-Kommission warf Polen vor, die Unabhängigkeit der Justiz systematisch ausgehöhlt zu haben. Insbesondere das polnische Verfassungsgericht galt aus Sicht Brüssels nicht mehr als unabhängig, da Richterposten politisch besetzt worden seien.

Als Reaktion leitete die EU-Kommission im Dezember 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein. Ziel war es, klären zu lassen, ob Warschau gegen seine Verpflichtungen aus den EU-Verträgen verstoßen hat. Das nun anstehende Urteil des EuGH (Az. C-448/23) gilt als wegweisend für das Verhältnis zwischen europäischem und nationalem Recht.

Seit dem Regierungswechsel in Polen bemüht sich die neue, pro-europäische Regierung unter Ministerpräsident Donald Tusk um eine Annäherung an Brüssel. Nach seinem Amtsantritt im Dezember 2023 kündigte Tusk an, die umstrittenen Justizreformen der Vorgängerregierung schrittweise rückgängig zu machen und die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen.

Das Urteil des EuGH könnte daher nicht nur juristische, sondern auch politische Signalwirkung entfalten. Es wird zeigen, wie klar die europäischen Richter den Vorrang des EU-Rechts verteidigen – und welche Maßstäbe künftig für Mitgliedstaaten gelten, die grundlegende Prinzipien der europäischen Rechtsordnung infrage stellen.

OZD


Alle Angaben ohne Gewähr.

Bild: AFP