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Dobrindts Kurs gegen Gerichtsbeschluss: Härte statt Rechtswende

Trotz eines klaren Gerichtsurteils will Innenminister Dobrindt weiter Geflüchtete an der Grenze abweisen. Einzelfall oder Prinzipienfrage? Der Konflikt zwischen politischem Willen und rechtsstaatlicher Pflicht spitzt sich zu.

Recht oder Ordnung?

Alexander Dobrindt macht deutlich, was für ihn Vorrang hat: politische Härte vor rechtlicher Klarheit. Dass ein Berliner Gericht die Zurückweisung von Geflüchteten an der Grenze für rechtswidrig erklärt hat, interessiert den Bundesinnenminister offenbar wenig. Statt innezuhalten, nennt er das Urteil einen bloßen „Einzelfallbeschluss“ – und hält unbeirrt an seiner Linie fest.

Doch das Verwaltungsgericht hat mehr gesagt als nur über drei Somalier zu entscheiden. Es hat die Grundsatzfrage gestellt: Kann Deutschland Asylsuchende an der Grenze abweisen, ohne ihre Schutzgesuche überhaupt zu prüfen? Die Antwort: Nein – zumindest nicht ohne rechtsstaatliches Verfahren. Der Dublin-Mechanismus verlangt Prüfung, nicht pauschale Ablehnung.

Dobrindts Beharren auf Zurückweisungen ist damit mehr als nur eine Sicherheitsmaßnahme – es ist ein politisches Signal. Die Zahlen, die er nennt, sollen Härte beweisen, zeigen aber vor allem eines: dass Schutzbedürftige zu oft durchs Raster fallen. Besonders heikel: Auch Menschen aus vulnerablen Gruppen wurden zurückgewiesen, entgegen der eigenen Vorgaben.

Dass Dobrindt nun auf das Hauptsacheverfahren hofft, zeigt, wie sehr die Regierung derzeit auf Kante fährt. Zwischen Abschreckungspolitik und rechtlicher Grauzone wird der Umgang mit Geflüchteten zur Machtfrage – nicht zur Menschlichkeitsfrage.

OZD



Alle Angaben ohne Gewähr.

Bild: AFP