Die Bundesregierung plant eine tiefgreifende Änderung im Asylrecht: Künftig soll die Einstufung sogenannter sicherer Herkunftsstaaten per einfacher Rechtsverordnung möglich sein – ohne Zustimmung des Bundesrats. Damit würden politische Hürden, etwa durch grün mitregierte Länder, bewusst umgangen. Die Entscheidung sei Teil eines umfassenderen Pakets zur „Asylwende“, wie Innenminister Dobrindt erklärte.
Faktisch bedeutet das: Wer aus einem als „sicher“ geltenden Land kommt, hat kaum noch Chancen auf Asyl. Gleichzeitig verkürzen sich die Verfahren drastisch, Rückführungen sollen beschleunigt erfolgen. Besonders im Blick der Bundesregierung: Nordafrikanische Länder und Indien – Länder mit durchaus dokumentierten Problemen im Menschenrechtsbereich.
Während Vertreter der SPD das Vorhaben mit Blick auf frühere Blockaden im Bundesrat verteidigen, warnen Kritiker wie die Grünen und Pro Asyl vor einem verfassungsrechtlich bedenklichen Schnellschuss. Sie sehen in der Aushebelung des Bundesrats nicht nur einen Eingriff in föderale Prinzipien, sondern auch in Grundrechte von Schutzsuchenden.
Analyse:
Mit dem geplanten Gesetzesweg übergeht die Bundesregierung bewusst den politischen Diskurs – ein gefährlicher Präzedenzfall. Die Definition sicherer Herkunftsstaaten ist kein rein technischer Verwaltungsakt, sondern ein hochpolitisches und grundrechtlich sensibles Feld. Eine zentrale Frage bleibt: Geht es um mehr Effizienz oder um den politischen Willen, Migration vor allem durch Abschottung zu steuern? Wer Schutzsuchenden pauschal misstraut, gefährdet rechtsstaatliche Prinzipien – selbst dann, wenn Effizienzgewinne erzielt werden könnten.
OZD
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Bild: AFP