Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen
QR-Code zu www.online-zeitung-deutschland.de

Urteil gegen Hassrede: Wer den Bundespräsidenten bedroht, verlässt den Raum der Demokratie

Ein 65-Jähriger muss 1800 Euro zahlen – wegen übler Verunglimpfung und indirekter Gewaltaufrufe gegen Bundespräsident Steinmeier. Das Urteil markiert eine klare Grenze: Hass ist keine Meinung.

Das Landgericht Gera hat einen 65-jährigen Mann wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Der Angeklagte hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in einem Facebook-Kommentar unter anderem als „Nazi Schwein“ bezeichnet und mit Blick auf die Terrororganisation Hamas geschrieben, diese solle „hoffentlich eine Bombe schicken, wenn du Schwein da bist“.

Das Gericht sah in diesen Äußerungen eine strafbare Verunglimpfung und nicht etwa legitime Kritik, wie sie von der Meinungsfreiheit gedeckt wäre. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Meinung:

Das Urteil ist konsequent – und überfällig. Wer dem höchsten Repräsentanten dieses Landes Gewalt wünscht und ihn mit NS-Vokabular diffamiert, handelt nicht „politisch“, sondern demokratiefeindlich. Das hat mit Debatte nichts zu tun – es ist blanker Hass.

Natürlich dürfen Bürgerinnen und Bürger den Bundespräsidenten kritisieren, seine Reden hinterfragen, seine Haltung zur Nahostpolitik ablehnen. Doch was hier gesagt wurde, ist keine Kritik – es ist ein digitaler Angriff auf die politische Kultur unseres Landes. Wer auf Gewaltfantasien setzt, legitimiert realen Terror und entwertet jedes Argument.

Dass sich Justiz und Gesellschaft gegen solche verbalen Entgleisungen zur Wehr setzen, ist kein Eingriff in die Meinungsfreiheit – es ist ihre Verteidigung.

Ausblick:

Dieses Urteil steht exemplarisch für die zunehmend notwendige Abgrenzung zwischen Meinung und Hetze. In einer Zeit, in der Hasskommentare alltäglich geworden sind, braucht es klare Signale: Wer zu Gewalt aufruft oder sie gutheißt, überschreitet eine rote Linie.

Es bleibt dabei: Die Meinungsfreiheit endet dort, wo die Menschenwürde beginnt. Gerade das Amt des Bundespräsidenten – parteiübergreifend, zur Integration verpflichtet – darf nicht zur Zielscheibe hemmungsloser Aggression werden. Und wer diese Grenze überschreitet, sollte mit der Konsequenz rechnen, dass der Rechtsstaat auch im digitalen Raum wehrhaft ist.

Gleichzeitig zeigt der Fall: Es braucht weiterhin politische Bildung, digitale Zivilcourage – und eine klare Sprache gegen den Hass. Denn Demokratie stirbt zuerst in der Sprache. Wer das Wort entwürdigt, öffnet der Gewalt das Tor.

OZD



Alle Angaben ohne Gewähr.

Bild: AFP