Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen
QR-Code zu www.online-zeitung-deutschland.de

Coronaimpfung und Entschädigung: Gericht lehnt Klage wegen Kopfschmerzen ab

Eine Frau aus Baden-Württemberg scheitert vor dem Landessozialgericht mit ihrer Forderung nach Entschädigung wegen starker Kopfschmerzen nach einer Coronaimpfung.

Das Urteil unterstreicht: Nicht jede gesundheitliche Beschwerde nach einer Impfung ist juristisch relevant – vor allem bei Vorerkrankungen.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das Klarheit für künftige Verfahren rund um Impfkomplikationen schafft. Eine Klägerin, die nach ihrer Coronaimpfung über anhaltende Kopfschmerzen klagte, erhält keine Entschädigung. Das Gericht sah keinen hinreichenden Zusammenhang zwischen der Impfung im Mai 2021 und den geschilderten Beschwerden, die erst Wochen später dokumentiert wurden.

Wichtiges Detail: Die Klägerin litt bereits vor der Impfung unter Migräne und nahm dauerhaft das ADHS-Medikament Methylphenidat – beide Faktoren gelten als mögliche Auslöser oder Verstärker von Kopfschmerzen. Ihr eigenes Kopfschmerztagebuch dokumentiert bereits Jahre zuvor ähnliche Beschwerden. Damit sieht das Gericht sogenannte „Alternativursachen“ als plausibel – ein juristisch zentraler Begriff, wenn es um die Bewertung von Impfschäden geht.

Zudem verweist das Urteil auf eine generelle Abgrenzung: Entschädigt werden nur Impfkomplikationen, die über das normale Maß hinausgehen. Kopfschmerzen zählen laut Gericht zu den häufigen und vorübergehenden Impfreaktionen, die medizinisch als unproblematisch gelten – vor allem, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach der Impfung auftreten. In diesem Fall lag der erste dokumentierte Kopfschmerz über einen Monat nach der Impfung.

Das Urteil dürfte bundesweit Signalwirkung haben. Es bestätigt die strenge juristische Linie in Entschädigungsfragen rund um Coronaimpfungen: Der Zusammenhang zwischen Impfung und gesundheitlicher Folge muss nicht nur vermutet, sondern nachgewiesen werden – und Vorerkrankungen oder parallel eingenommene Medikamente spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Für viele Betroffene, die sich durch Impfnebenwirkungen gesundheitlich beeinträchtigt fühlen, mag das Urteil ernüchternd wirken. Gleichzeitig schützt es das staatliche Entschädigungssystem vor Überforderung und setzt auf nachvollziehbare medizinische Kriterien statt auf subjektives Empfinden.

OZD


Alle Angaben ohne Gewähr.

Bild: AFP