17 Messerstiche, ein tödlicher Ausgang – und doch keine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Hintergrund: ein eskalierender Streit um Geld, begangen „in einem hochgradigen Affekt“, so die Kammer.
Was bleibt, ist ein bitterer Nachgeschmack. Denn während das Gericht im Rahmen des Strafrechts wohl juristisch korrekt urteilte – die Tat im Affekt statt mit kaltem Vorsatz bewertet –, stellt sich aus gesellschaftlicher Sicht die Frage: Wie bewerten wir Partnerschaftsgewalt, die in tödlicher Eskalation mündet?
Der Fall reiht sich in eine erschütternde Serie von Tötungen im familiären Umfeld ein. Zu oft geht es um Macht, Kontrolle, Geld – und zu oft endet es tödlich. Das Strafmaß bleibt dabei häufig unterhalb der juristischen Maximalstrafe, wenn Affekte geltend gemacht werden. Doch 17 Messerstiche sind mehr als eine „Kurzschlusshandlung“ – sie zeigen Eskalation, Ausrasten, Brutalität.
Hier offenbart sich eine Kluft: Das Strafrecht unterscheidet sauber zwischen Totschlag und Mord – die emotionale Wirklichkeit jedoch verlangt nach einer größeren gesellschaftlichen Debatte über häusliche Gewalt, patriarchale Dynamiken und Prävention.
Was dieser Fall deutlich macht: Konflikte eskalieren nicht aus dem Nichts. Bereits am Vorabend gab es Streit. Die Eskalation war absehbar. Umso wichtiger ist es, Warnzeichen ernst zu nehmen – im Umfeld, in der Nachbarschaft, in Hilfesystemen.
Am Ende ist ein Mensch tot – und das Gefängnis bleibt keine Wiedergutmachung. Nur der Mahnruf: Häusliche Gewalt ist keine Privatsache – sie ist ein gesellschaftlicher Notfall.
OZD
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Bild: AFP