Ein Prozess, der Hamburg erschüttert: Vor dem Landgericht beteuert der frühere ARD-Sportkommentator Gerhard Delling vehement seine Unschuld. „Nie habe ich etwas Strafbares getan“, erklärte er mit fester Stimme – ein Mann, der seit Jahrzehnten für Fairness und Haltung steht, nun selbst in den Fängen der Justiz.
Die Anklage wirft ihm vor, die umstrittene Rückführung zweier Kinder seiner Lebensgefährtin Christina Block unterstützt zu haben. In der Silvesternacht 2023/24 wurden die Kinder ihrem Vater in Dänemark entrissen – unter Einsatz maskierter Männer. Delling will von alldem nichts gewusst haben. „Aus meiner Sicht stand nie in Rede, etwas Ungesetzliches zu tun“, sagte er.
Während Delling sich verteidigt, schildert der Kindsvater seine Todesangst, als die Kinder in Autos gezerrt wurden. Tränen flossen, als auch eine Cousine B locks Vorwürfe zurückwies und ihre Loyalität bekundete. Parallel platzte ein Geständnis: Ein Israeli, Teil des mutmaßlichen Entführer-Teams, gab seine Beteiligung zu – angeblich ohne Kenntnis der wahren Auftraggeber.
Ein Fall voller Risse und Widersprüche: Liebe gegen Recht, Verzweiflung gegen Gewalt, Wahrheit gegen Inszenierung. Und mittendrin: Gerhard Delling, der um seine Glaubwürdigkeit kämpft.
Kommentar
Der Block-Prozess ist mehr als ein Familiendrama – er ist ein Spiegel dafür, wie zerbrechlich Rechtsstaat und Moral sind, wenn persönliche Verzweiflung und große Namen ins Spiel kommen.
Dass eine prominente Erbin und ein TV-Star in einem Entführungsprozess sitzen, zeigt: Reichtum und Berühmtheit schützen nicht vor dem Fall. Doch gleichzeitig entsteht der Verdacht, dass Prominenz wie ein Schutzschild genutzt wird – Delling beteuert Unschuld, B lock streitet alles ab, während ein geständiger Entführer die Schuld auf nebulöse Auftraggeber schiebt.
Die Wahrheit in diesem Prozess droht im Nebel von Tränen, Loyalität und Verteidigungsstrategien unterzugehen. Doch eines ist klar: Wer Kinder in einem erbitterten Sorgerechtsstreit zu Spielfiguren macht, verspielt moralische Glaubwürdigkeit. Hamburg schaut hin – und die Justiz muss zeigen, dass sie stärker ist als Einfluss, Vermögen und Emotion.
Lesermeinungen
„Von Netzer zu Nebenklägern – Dellings Karriere hat eine dramatische Wendung genommen.“ Beate Niemann, Koblenz
„Reiche Familien zerren sich vor Gericht, und am Ende leiden die Kinder. Traurig, aber typisch.“ Maria Koch, Neuss
„Wenn eine Sicherheitsfirma plötzlich Entführungen ‚eigenmächtig‘ organisiert, glaubt das doch keiner.“ Karl Krisch, Krefeld
OZD-Analyse
Die Vorwürfe
a) Christina Block soll mit Hilfe einer israelischen Sicherheitsfirma und eines Anwalts die Entführung ihrer Kinder organisiert haben.
b) Gerhard Delling wird Beihilfe vorgeworfen – er habe Reisepläne organisiert und der Polizei falsche Angaben gemacht.
c) Neben Block und Delling stehen mehrere weitere Angeklagte vor Gericht, darunter auch ein geständiger Israeli.
Der Hintergrund
a) Es tobt seit Jahren ein erbitterter Sorgerechtsstreit zwischen Block und ihrem Ex-Mann.
b) Der Vater behielt die Kinder seit 2021 eigenmächtig in Dänemark – entgegen Gerichtsentscheidungen.
c) Nach der Entführung an Silvester 2023/24 sprachen dänische Gerichte dem Vater das Sorgerecht zu.
Der Prozessverlauf
Delling beteuert Unschuld und betont seine lebenslange Haltung gegen Gewalt.
Blocks Cousine wies unter Tränen Vorwürfe zurück.
Der Vater schilderte seine Todesangst in der Silvesternacht.
Ein Israeli gestand die Beteiligung an der Entführung, will aber keine Auftraggeber gekannt haben.
Der Prozess läuft mindestens bis März – Fortsetzung am Mittwoch.
Erklärungen
Christina Block: Tochter des Hamburger Gastronomieunternehmers Eugen B lock, Miteigentümerin einer großen Steakhauskette.
Gerhard Delling: Ehemaliger ARD-Sportjournalist, berühmt für Fußball-Moderationen mit Günter Netzer.
Eugen Block: Gründer der Block-Gruppe mit Restaurants und Hotels in Deutschland.
David Rieks: Verteidiger von Gerhard Delling, weist Vorwürfe strikt zurück.
Sorgerechtsstreit: Rechtlicher Konflikt zwischen B lock und ihrem Ex-Mann, der die Grundlage für die dramatische Eskalation bildet.
Israeli (Mitangeklagter): Gestand Beteiligung an der Entführung, beruft sich jedoch auf Befehle einer Sicherheitsfirma.
OZD
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Titelbild: AFP