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Der Mordplan ging nicht auf

Ein Berliner Ehepaar wurde wegen der versuchten Anstiftung zum Mord zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 64-jährige Mann und seine 60-jährige Frau hatten laut Gericht versucht, den Partner ihrer Tochter zu einer tödlichen Tat zu bewegen. Doch der Mordplan scheiterte.

Das Berliner Landgericht hat am Mittwoch ein Ehepaar wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 64-jährige Mann erhielt fünf Jahre Freiheitsstrafe, seine 60-jährige Ehefrau wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten den Partner ihrer Tochter dazu bringen wollten, ihren Ex-Schwiegersohn zu töten. Hintergrund war ein langjähriger Sorgerechtsstreit zwischen ihrer Tochter und deren früherem Ehemann. Zudem hatte der Ex-Schwiegersohn angekündigt, kriminelle Machenschaften des 64-Jährigen öffentlich zu machen.

Nach Überzeugung des Gerichts forderte das Ehepaar den neuen Partner der Tochter in der Silvesternacht 2014 auf, einen vorgetäuschten Straßenangriff auf ihren Ex-Schwiegersohn durchzuführen, ihn zu töten und sich auf Notwehr zu berufen. Als Entschädigung sollten ihm zunächst 1000 Euro pro Haftmonat gezahlt werden, später wurde die Summe auf 1500 Euro erhöht. Doch der Mann weigerte sich und lehnte den Auftrag ab.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für den Mann sechseinhalb Jahre und für die Frau fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch und argumentierte, dass der Ex-Schwiegersohn die Geschichte erfunden habe, um sich an der Familie seiner Exfrau zu rächen.

Die Verhandlungen gegen die beiden Angeklagten begannen im April 2024 und dauerten 27 Verhandlungstage. Da das Verfahren erst Jahre nach der Tat aufgenommen wurde, gelten drei Monate der Haft als bereits vollstreckt. Das Verfahren gegen die mitangeklagte Tochter wurde separat geführt.

ozd



OZD-Kommentar

Das Urteil zeigt, wie tief familiäre Konflikte eskalieren können, wenn sie über Jahre ungelöst bleiben. Der Fall wirft zudem Fragen über die Rolle der Justiz auf – warum hat es so lange gedauert, bis eine Anklage erfolgte?


OZD-Analyse

Hintergrund des Falls: Langjähriger Sorgerechtsstreit und kriminelle Aktivitäten des Angeklagten.

Warum scheiterte der Mordauftrag? Der Partner der Tochter lehnte die Tat ab, möglicherweise aus moralischen Gründen oder Angst vor Konsequenzen.

Justizabläufe: Die lange Verfahrensdauer führte dazu, dass Teile der Strafe bereits als vollstreckt gelten.


Erklärungen

Was ist versuchte Anstiftung zum Mord?
Versuchte Anstiftung zum Mord liegt vor, wenn eine Person eine andere zu einem Mord bewegen will, dieser Versuch aber scheitert – entweder, weil die angesprochene Person nicht einwilligt oder weil die Tat nicht umgesetzt wird. Nach deutschem Strafrecht (§ 30 StGB) ist auch der Versuch der Anstiftung strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob das potenzielle Opfer tatsächlich zu Schaden kommt – allein die ernsthafte Aufforderung zum Mord kann bereits mit einer Freiheitsstrafe von mehreren Jahren geahndet werden.

Was bedeutet Einschleusung von Ausländern?
Die Einschleusung von Ausländern (§ 96 AufenthG) ist ein Straftatbestand im deutschen Aufenthaltsrecht. Er bezeichnet das bewusste und unrechtmäßige Einschleusen von Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung nach Deutschland. In schweren Fällen – etwa bei Gewinnabsicht oder bandenmäßigem Vorgehen – drohen mehrere Jahre Freiheitsstrafe. Im Fall des Angeklagten nutzte dieser als Bestatter Pässe verstorbener Syrer, um anderen Syrern die Einreise zu erleichtern.

Was ist ein abgetrenntes Verfahren?
Ein abgetrenntes Verfahren bedeutet, dass ein ursprünglich gemeinsam angeklagter Fall in mehrere Einzelprozesse aufgeteilt wird. Gründe hierfür können organisatorische Entlastung, neue Beweislagen oder der Gesundheitszustand eines Angeklagten sein. Im Berliner Fall wurde das Verfahren gegen die Tochter separat behandelt – entweder, weil ihre Rolle anders zu bewerten ist oder weil neue Erkenntnisse geprüft werden müssen.


Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.