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Ein Feuerwehrmann verliert Beamtenstatus wegen innerer Einstellung

Ein Feuerwehrmann verliert in Bremen endgültig seinen Beamtenstatus – wegen rechtsextremer Chatnachrichten. Das Oberverwaltungsgericht sieht die Verfassungstreue verletzt und spricht von einer "verächtlichmachenden, rassistischen Haltung".

Ein Feuerwehrbeamter aus Bremen ist wegen rechtsextremer und rassistischer Chatnachrichten aus dem Dienst entfernt worden. Das Oberverwaltungsgericht Bremen bestätigte am Mittwoch ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts und machte klar, dass der Mann mit seinen Äußerungen gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen habe. Die Entscheidung ist ein deutliches Signal gegen rechtsextremes Gedankengut im öffentlichen Dienst.

Die Richter bewerteten die über WhatsApp versandten Inhalte als klar verfassungsfeindlich. Der Feuerwehrmann hatte mehrfach Nachrichten verschickt, die laut Urteil der „Verächtlichmachung und Ausgrenzung von Personen wegen ihrer Herkunft und Hautfarbe“ dienten. Hinzu kamen Dateien mit Hakenkreuzen, Anspielungen auf Adolf Hitler und eine Glorifizierung des NS-Regimes. Laut Gericht hätten die Inhalte nicht nur geschmacklose Einzeläußerungen dargestellt, sondern die „innere Einstellung des Beamten“ widerspiegelt.

Die Argumentation des Mannes, es habe sich um private Kommunikation gehandelt, wies das Gericht zurück. Die Persönlichkeitsrechte enden dort, wo der Beamtenstatus und die staatliche Integrität bedroht sind, erklärten die Richter. Der Betroffene hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt, wurde nun jedoch endgültig abgewiesen. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist nicht zugelassen, allerdings bleibt eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung möglich.

Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist die härteste Disziplinarmaßnahme im deutschen Dienstrecht – und in diesem Fall ein unmissverständlicher Schritt. Denn staatliche Institutionen wie Feuerwehr oder Polizei stehen besonders in der Verantwortung, demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien zu vertreten. Die Bremer Justiz sendet damit ein klares Zeichen gegen jede Form der extremistischen Unterwanderung im öffentlichen Dienst.

OZD


OZD-Kommentar
Die Entscheidung aus Bremen ist notwendig, konsequent – und längst überfällig. In einem Land, dessen Beamte den Staat repräsentieren, darf kein Platz sein für Rassismus, Hitler-Relativierung oder NS-Verherrlichung. Wer Feuerwehruniform trägt, trägt Verantwortung – nicht nur für Menschenleben, sondern für Demokratie und Rechtsstaat. Wer stattdessen über WhatsApp rechtsextreme Parolen verbreitet, hat in dieser Rolle nichts verloren.

Es ist alarmierend, dass solche Chatgruppen offenbar jahrelang existieren konnten, ohne entdeckt zu werden. Und es zeigt: Die Prüfung auf Verfassungstreue darf keine Formsache sein – sie muss real, scharf und regelmäßig sein. Dass ein Beamter glaubt, mit Hakenkreuzsymbolen und rassistischen Witzen durchzukommen, ist kein Einzelfall – es ist ein strukturelles Problem, das überall im öffentlichen Dienst genau beobachtet werden muss.

Ein Feuerwehrmann mit Hitler-Bildern im Handy? Wer jetzt nicht handelt, macht sich mitschuldig. Der Fall von Bremen muss nicht nur ein Urteil bleiben – er muss ein Weckruf sein.


OZD-Analyse

1. Rechtlicher Hintergrund
a) Beamtenstatus und Verfassungstreue:
– Beamte sind zur Loyalität gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet.
– Verstöße gegen diese Pflicht führen zur Entfernung aus dem Dienst (§ 13 Beamtenstatusgesetz).

b) Disziplinarrechtliche Konsequenzen:
– Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist die schwerste Sanktion.
– Private Kommunikation ist nicht geschützt, wenn sie öffentliches Vertrauen in die Amtsführung beschädigt.

2. Inhalt und Wirkung der Chats
a) Charakter der Nachrichten:
– Fremdenfeindlich und rassistisch.
– Bezug zu Adolf Hitler und Nationalsozialismus.
– Verbreitung über Messenger wie WhatsApp.

b) Gerichtliche Bewertung:
– Chats widerspiegeln „innere Einstellung“ des Beamten.
– Keine Bagatelle, sondern systematische Verunglimpfung.

3. Politische und gesellschaftliche Bedeutung
a) Signalwirkung:
– Öffentlicher Dienst steht für demokratische Prinzipien.
– Kein Toleranzspielraum für Extremismus – auch nicht im Privaten.

b) Präventive Maßnahmen:
– Striktere Hintergrundüberprüfungen bei Verbeamtung.
– Sensibilisierung und digitale Kontrolle innerhalb von Behörden.



Was ist das Beamtenstatusgesetz?

Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) regelt die Rechte und Pflichten von Beamten auf Landes- und Bundesebene. Es legt fest, dass Beamte zur Verfassungstreue verpflichtet sind und bei schweren Verstößen disziplinarisch aus dem Dienst entfernt werden können. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass der öffentliche Dienst ausschließlich von Personen getragen wird, die die Grundwerte des demokratischen Rechtsstaates vertreten und schützen.

Beamte in Deutschland haben sowohl spezifische Pflichten als auch Rechte, die im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und weiteren gesetzlichen Regelungen festgelegt sind. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Pflichten von Beamten

Treuepflicht – Beamte sind zur Loyalität gegenüber dem Staat verpflichtet und müssen die Grundwerte der Verfassung achten.

Gehorsamspflicht – Sie müssen dienstliche Anweisungen befolgen, es sei denn, diese verstoßen gegen Gesetze oder die Verfassung.

Verschwiegenheitspflicht – Sie dürfen keine dienstlichen Informationen weitergeben, sofern diese nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Amtsführung mit vollem Einsatz – Beamte sind verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und engagiert zu erfüllen.

Neutralitätspflicht – Sie müssen ihre Arbeit unabhängig von persönlichen politischen oder religiösen Ansichten ausführen.

Verbot der Annahme von Geschenken oder Vorteilen – Beamte dürfen keine Bestechungsgelder oder unzulässige Geschenke annehmen.

Rechte von Beamten

Lebenslange Anstellung – Beamte genießen grundsätzlich eine sichere Beschäftigung (sofern sie nicht gegen Gesetze verstoßen).

Besoldung und Versorgung – Beamte erhalten eine feste Besoldung und eine Pensionsregelung nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst.

Streikverbot, aber Schutz – Beamte dürfen nicht streiken, haben aber bestimmte Schutzmechanismen bei Auseinandersetzungen.

Freie Meinungsäußerung – Innerhalb gesetzlicher Grenzen dürfen Beamte ihre Meinung äußern, solange sie ihre Neutralitätspflicht wahren.

Dienstunfähigkeitsschutz – Falls ein Beamter durch Krankheit oder Unfall dienstunfähig wird, gibt es besondere Regelungen zur Versorgung.

Beihilfe zu medizinischer Versorgung – Beamte haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung für medizinische Kosten durch das Beihilfesystem.

Humorvolle Bemerkung: Beamte haben Pflichten und Rechte – aber eine Verpflichtung zum „Behördentempo“ gibt es nicht offiziell. Zum Glück!


Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.


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