Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen
QR-Code zu www.online-zeitung-deutschland.de

Menschenrechtsgericht verurteilt Türkei wegen zweijähriger Untersuchungshaft für kurdische Politikerin

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Türkei: Kurdische Politikerin Aysel Tugluk erleidet rechtswidrige U-Haft – 16.000 Euro Schadensersatz.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der zweijährigen Untersuchungshaft der kurdischen Politikerin Aysel Tugluk zu 16.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Die Straßburger Richter stellten fest, dass die Inhaftierung das Recht auf Freiheit und Meinungsfreiheit der heute 60-Jährigen verletzt habe.

Tugluk war ehemaliges Führungsmitglied der prokurdischen Partei HDP. Sie wurde im Dezember 2016 festgenommen, da die türkische Justiz Verbindungen zu einer kurdischen Organisation, die der PKK nahegestanden haben soll, vermutete. 2018 erhielt sie wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation eine zehnjährige Haftstrafe, wurde jedoch 2022 aus gesundheitlichen Gründen freigelassen.

Der EGMR betonte, dass die Untersuchungshaft nicht gerechtfertigt gewesen sei. Es habe keine Beweise für die Vorwürfe gegen Tugluk gegeben, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Entscheidung unterstreicht erneut die anhaltenden Menschenrechtsprobleme in der Türkei, die in den vergangenen Jahren mehrfach wegen Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt wurde.

Die Konvention, die 1954 von der Türkei ratifiziert wurde, schützt Grundrechte wie Meinungsfreiheit, politische Beteiligung und Freiheit von willkürlicher Inhaftierung. Der EGMR ist das zentrale Gericht für die juristische Ahndung von Verstößen gegen diese Rechte in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarats.

Das Urteil wird von Menschenrechtsorganisationen als signalstarkes Zeichen gewertet: Es unterstreicht die Notwendigkeit einer Rechtsstaatlichkeit in der Türkei und sendet zugleich ein Signal an internationale Beobachter, dass politische Haft inakzeptabel ist.

OZD


Alle Angaben ohne Gewähr. 

Bild: AFP