Der bekannte Berliner Clanchef Arafat Abou-Chaker muss dem Rapper Bushido knapp 1,8 Millionen Euro zahlen. Das Berliner Kammergericht wies die Berufung Abou-Chakers gegen ein Urteil des Landgerichts aus dem September 2023 zurück. Der zwischen beiden geschlossene Managementvertrag wurde von den Richtern als sittenwidrig eingestuft, da er den Künstler wirtschaftlich und künstlerisch massiv benachteiligte.
Bushido und Abou-Chaker hatten 2004 gemeinsam das Label Ersguterjunge gegründet und jahrelang eng zusammengearbeitet. Das Verhältnis zerbrach 2018 vollständig, seither lieferten sich beide zahlreiche juristische Auseinandersetzungen. Im nun entschiedenen Zivilverfahren ging es um frühere Einnahmen aus Bushidos musikalischer Tätigkeit.
Während Abou-Chaker ursprünglich rund 840.000 Euro von Bushido forderte, klagte der Musiker im Gegenzug auf Rückzahlung von Managementgebühren in Höhe von rund 1,78 Millionen Euro. Das Landgericht gab Bushido bereits 2023 recht – und das Kammergericht bestätigte diese Entscheidung in vollem Umfang.
Die Richter stellten klar, dass keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestanden habe, wie von Abou-Chaker behauptet. Zudem erklärten sie den 2007 schriftlich fixierten Managementvertrag für nichtig. Dieser sei von Abou-Chaker eigenmächtig ergänzt worden und habe Bushido faktisch jede eigene wirtschaftliche und künstlerische Entscheidungsfreiheit genommen. Der Rapper sei laut Vertrag nicht einmal mehr befugt gewesen, selbst rechtsgeschäftlich zu handeln. Das Gericht sah darin ein „erhebliches Ungleichgewicht von Leistung und Gegenleistung“.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, Abou-Chaker kann Revision einlegen. Dennoch markiert das Urteil einen weiteren juristischen Erfolg für Bushido in der jahrelangen Auseinandersetzung mit seinem früheren Manager. Bereits 2024 hatte ein Gericht entschieden, dass Bushido Abou-Chaker zu Recht aus einer gemeinsamen Immobiliengesellschaft ausgeschlossen hatte.
OZD
OZD-Kommentar – Ein Urteil mit Signalwirkung
Dieses Urteil ist mehr als ein persönlicher Sieg für Bushido. Es ist
eine klare Kampfansage an Machtmissbrauch im Musikgeschäft. Wer Künstler
wirtschaftlich knebelt und kontrolliert, riskiert nicht nur Reputation,
sondern Millionen. Die Justiz setzt hier ein deutliches Zeichen:
Loyalität endet dort, wo Ausbeutung beginnt.
Historischer Hintergrund
Bushido und Arafat Abou-Chaker prägten über Jahre den deutschen
Gang sterrap – geschäftlich wie medial. Ihr Bruch 2018 führte zu einer
Serie von Straf- und Zivilprozessen, die das Verhältnis von Musik, Macht
und Clanstrukturen offenlegten.
Zukunftsprognose
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte es ähnliche
Vertragskonstruktionen im Musikbusiness unter Druck setzen. Künstler
könnten gestärkt aus solchen Verfahren hervorgehen – Manager werden
genauer hinschauen müssen.
Gewinnspiel
Wie hoch ist die Summe, die Arafat Abou-Chaker laut Gericht an Bushido zahlen muss?
A) 840.000 Euro
B) 1,2 Millionen Euro
C) Rund 1,8 Millionen Euro
D) Über 3 Millionen Euro
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OZD-Analyse
Juristische Bewertung
– a) Vertrag als sittenwidrig eingestuft
– b) Massive Einschränkung der Künstlerfreiheit
– c) Kein Gesellschaftsverhältnis anerkannt
Bedeutung für das Musikgeschäft
– a) Stärkung der Rechte von Künstlern
– b) Risiko für intransparente Managementmodelle
– c) Signalwirkung über den Einzelfall hinaus
Folgen für Abou-Chaker
– a) Hohe finanzielle Belastung
– b) Weitere Revisionsrisiken
– c) Nachhaltiger Imageschaden
Lernbox
Verträge, die Künstler wirtschaftlich und rechtlich entmündigen, können
als sittenwidrig gelten – selbst wenn sie jahrelang praktiziert wurden.
Mini-Infobox
– Beteiligte: Bushido, Arafat Abou-Chaker
– Streitwert: ca. 1,8 Millionen Euro
– Gericht: Kammergericht Berlin
– Kernpunkt: sittenwidriger Managementvertrag
OZD-Extra
Bushido gewann in den vergangenen Jahren mehrere Prozesse gegen seinen früheren Manager – sowohl straf- als auch zivilrechtlich.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.
