Die Bilder, die die Staatsanwaltschaft zeichnet, lassen frösteln: Eine brutale Aktion in der Silvesternacht 2023/24, bei der zwei Kinder mit Gewalt aus dem Zuhause ihres Vaters in Dänemark gezerrt und in einem Wohnmobil über die Grenze nach Deutschland gebracht wurden. Im Zentrum dieser Anklage: Christina B lock, 52-jährige Tochter des bekannten Gastronomiemoguls Eugen B lock und Erbin der „B lock House“-Steakhauskette. Mit ihr auf der Anklagebank: Ihr Lebensgefährte, der ehemalige ARD-Moderator Gerhard Delling, und mehrere mutmaßliche Komplizen.
B lock soll laut Anklage den Auftrag zur Entführung gegeben haben, weil sie die Sorgerechtsentscheidung eines dänischen Gerichts nicht akzeptieren wollte. Ihre Anwälte dementieren: „Frau Blo ck hat zu keinem Zeitpunkt eine Entführung veranlasst.“ Vielmehr sei die Aktion möglicherweise von einem israelischen Sicherheitsdienst eigenmächtig durchgeführt worden. „Sie hat selbst Fragen und Zweifel“, so die Verteidigung.
Doch die Vorwürfe wiegen schwer. Einem Bericht zufolge sollen sechs Täter dem Kindsvater aufgelauert, ihn niedergeschlagen und die beiden Kinder – damals zehn und dreizehn Jahre alt – gefesselt, mit Klebeband geknebelt und anschließend gewaltsam über die Grenze transportiert haben. Die Kinder wurden laut Staatsanwaltschaft „gequält und roh misshandelt“ und tagelang festgehalten, bis sie schließlich am 2. Januar in Hamburg der Polizei übergeben wurden.
B lock kämpfte seit Jahren erbittert gegen ihren Ex-Mann um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen vier Kinder. Zwei davon verblieben nach einem Besuch im August 2021 rechtswidrig beim Vater im dänischen Gravenstein. Die Verteidigung wirft dem Kindsvater seinerseits Manipulation und Kindesentziehung vor.
Besonders brisant: Mitangeklagt ist auch Gerhard Delling, der die Rückführung der Kinder laut Anklage aktiv mitkoordiniert haben soll. Sein Anwalt hingegen stellt klar: „Herr Delling hat sich nicht strafbar gemacht.“
Der Prozess wird mit Spannung verfolgt – nicht zuletzt wegen der Prominenz der Beteiligten. Christina Block ist Teil einer der bekanntesten Unternehmerfamilien Deutschlands. Ihr Vater Eugen Block baute das Steakhaus-Imperium mit Filialen, Hotels und eigener Fleischerei auf. Gerhard Delling wiederum war über Jahrzehnte DAS Gesicht der Sportschau und Fußball-Kommentator-Legende.
Der Prozess dürfte sich über Monate hinziehen – Termine sind bereits bis Dezember angesetzt. Blo ck und Delling wollen sich im Laufe des Verfahrens ausführlich äußern. Die Öffentlichkeit wartet gespannt.
OZD
Lesermeinungen
„Wenn die Vorwürfe stimmen, gehört Frau B lock hart bestraft – Kinder sind keine Eigentümerstücke, die man sich zurückholen kann!“ Ruth W.
„Ich finde es unfassbar, wie reiche Menschen glauben, das Gesetz gelte nicht für sie – Delling hätte es besser wissen müssen.“ Laberin
„Wer weiß, was wirklich passiert ist – vielleicht ist Block tatsächlich verzweifelt gewesen. Aber Gewalt ist keine Lösung.“ Benno B.
OZD-Kommentar
Dieser Fall ist eine Tragödie – nicht nur juristisch, sondern menschlich. Was als Sorgerechtsstreit begann, ist in einer Eskalation geendet, die erschüttert. Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, steht hier eine reiche und mächtige Frau, die glaubte, über dem Gesetz zu stehen – unterstützt von einem prominenten TV-Gesicht, das offensichtlich keinen moralischen Kompass mehr besaß. Gewalt an Kindern – selbst aus „Liebe“ – ist durch nichts zu rechtfertigen. Sollte Blo ck tatsächlich die Drahtzieherin gewesen sein, wird aus der Erbin eines Steakhaus-Imperiums eine Täterin mit zerstörtem Ruf. Dieser Fall zeigt bitter, wie tief der Abgrund hinter bürgerlicher Fassade sein kann.
OZD-Analyse
1. Die juristische Dimension
a) Der zentrale Vorwurf lautet schwere Entziehung Minderjähriger – ein Verbrechen, das mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden kann.
– Zusätzlich im Raum stehen Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung.
– Die Anklage beschreibt die Aktion als gezielte, gewaltsame Verschleppung mit schwerwiegenden physischen und psychischen Folgen für die Kinder.
2. Die familienrechtliche Vorgeschichte
a) Der jahrelange Streit zwischen Blo ck und ihrem Ex-Mann war hoch eskaliert.
– Nach einem Besuch beim Vater in Dänemark blieben die Kinder dort – laut deutscher Sicht unrechtmäßig.
– Ein dänisches Gericht entschied jedoch später zugunsten des Vaters.
3. Die Rolle der Mitangeklagten
a) Besonders pikant ist die Einbindung des bekannten Sportmoderators Gerhard Delling.
– Laut Anklage koordinierte er die Rückführung.
– Seine Verteidigung beruft sich auf Blo cks mutmaßliches Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Tatzeitpunkt.
4. Die öffentliche Wirkung
a) Ein Promi-Prozess dieser Größenordnung sorgt für maximale Aufmerksamkeit.
– Das Vertrauen in Prominente als moralische Vorbilder bröckelt.
– Die Öffentlichkeit wird mit der Frage konfrontiert: Was rechtfertigt elterliches Handeln – und wo beginnt Kriminalität?
Wer ist Christina Block?
Christina B lock ist die Tochter des Hamburger Unternehmers Eugen Blo ck, der 1968 die bekannte Steakhaus-Kette „Bloc k House“ gründete. Neben den über 40 Restaurants gehören auch Hotels und Fleischverarbeitungsbetriebe zur Bloc k-Gruppe. Christina Blo ck ist seit Jahren als Unternehmerin und Repräsentantin der Marke aktiv. In der Vergangenheit engagierte sie sich auch kulturell und gesellschaftlich – nun steht sie wegen einer schweren Straftat vor Gericht. Die mediale Aufmerksamkeit richtet sich nicht nur auf sie, sondern auf eine Familie, deren Name bislang für gepflegtes Essen – nicht für Entführungsdramen stand.
Was ist das Verbrechen der "schweren Entziehung Minderjähriger"?
Die „schwere Entziehung Minderjähriger“ ist ein Straftatbestand gemäß § 235 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB). Es handelt sich dabei um das Wegbringen oder Zurückhalten eines Kindes gegen den Willen eines sorgeberechtigten Elternteils oder gegen einen gerichtlichen Beschluss. Wird dabei Gewalt angewendet oder das Kind in erhebliche Gefahr gebracht, handelt es sich um den besonders schweren Fall – mit einer Strafandrohung von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. In internationalen Sorgerechtsfällen ist die Rechtslage komplex, da Entscheidungen aus dem Ausland erst durch deutsche Gerichte anerkannt werden müssen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.